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RAF-Prozeß gegen Sternebeck und Friedrich in Stammheim eröffnet

Stuttgart (ap) — Vor dem Fünften Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat am Mittwoch der Prozeß gegen die RAF-Aussteiger Sigrid Sternebeck und Baptist Ralf Friedrich begonnen. Die 42jährige Fotografin Sternebeck muß sich wegen Mordes an Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977 verantworten. Außerdem wird ihr dreifacher Mordversuch wegen Beteiligung an dem mißglückten Anschlag auf den früheren Nato-Oberbefehlshaber Alexander Haig im Juni 1979 zur Last gelegt. Ihr mitangeklagter 44 Jahre alter Ehemann muß sich ebenfalls wegen dreifachen Mordversuchs im Fall Haig verantworten.

In ihrer zu Beginn des Verfahrens verlesenen Anklageschrift gingen die Vertreter der Bundesanwaltschaft davon aus, daß sich Sigrid Sternebeck 1977 der Roten Armee Fraktion (RAF) anschloß und die von der Gruppe begangenen Straftaten „kannte und billigte“. Kurz nach der Schleyer-Entführung am 5. September 1977 sei sie zum unmittelbaren Täterkreis gestoßen. „Sie wollte den Erfolg der Aktion Schleyer“, hielten ihr die Anklagevertreter vor. Am 10. und 15. September habe sie Fahrzeuge gemietet, mit denen Schleyer an der deutsch-holländischen Grenze übernommen und in eine konspirative Wohnung nach Den Haag gebracht worden sei. Sternebeck habe außerdem Pässe für mehrere RAF- Mitglieder gefälscht und die Wohnung gesäubert, in der Schleyer in Brüssel gefangengehalten wurde.

Im Fall Haig wird ihr vorgeworfen, die Fahrtroute des Nato-Generals ausgespäht zu haben. Sternebeck habe außerdem eine konspirative Wohnung in Brüssel gemietet, die als Versteck dienen sollte, und diese nach dem mißglückten Anschlag aufgelöst.

Der Anklage zufolge schloß sich auch Sternebecks Ehemann Baptist Ralf Friedrich im Jahr 1977 der RAF an und leistete Kurierdienste. Der Wirtschaftsingenieur und Ökonom soll den Haig-Anschlag geplant haben.

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