Bundesrichter wiesen Klage gegen Berliner Erdgasspeicher zurück

Berlin. Der Senat und das Energieversorgungsunternehmen Gasag haben in dem jahrelangen Streit um den geplanten Großerdgasspeicher gestern einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte in letzter Instanz den sogenannten Rahmenbetriebsplan für das Projekt für rechtmäßig und hob ein entgegenstehendes Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom März 1990 auf.

Mit dem Richterspruch ist allerdings noch nicht endgültig über die Zulässigkeit des bislang 300 Millionen Mark teuren Speichers entschieden, hieß es in der Begründung. Die Kläger, die in der Nähe der im Bau befindlichen Anlage im Bezirk Charlottenburg wohnen, könnten ihre Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit anderen Genehmigungen geltend machen (Az.: 7 C 25.90). dpa