Fehlbelegungsabgabe

■ Neues Modell: Für die einen billiger, für andere teurer

Berlin. Der Senat will die Fehlbelegungsabgabe im Sozialen Wohnungsbau auf bis zu 5,50 Mark den Quadratmeter hochschrauben. Dies bestätigte gestern der Sprecher des Bausenators, Peter Weninger. Die Obergrenze liegt bei derzeit 2 Mark. Eine entsprechende Senatsvorlage soll im Januar 1993 in Kraft treten. Der Senat erhofft sich davon Mehreinnahmen von bis zu 37 Millionen Mark im Jahr. Derzeit zahlen die 114.000 Westberliner Haushalte, die als Fehlbeleger gelten — das sind ein Drittel aller Sozialmieter — jährlich 146 Millionen Mark in die Staatskasse. Vor allem aber möchte der Senat »Vielverdiener« dazu bewegen, sich statt der Sozialwohnung eine andere Bleibe zu suchen.

Die Einkommensobergrenze für den Sozialen Wohnungsbau beträgt für einen Alleinstehenden etwa 26.000 Mark im Jahr — dies ist ein um pauschale Abzüge bereinigtes Bruttoeinkommen. Statt in drei Stufen soll bei der Fehlbelegungsabgabe künftig in sechs Stufen differenziert werden. Dabei werden einige Mieter sogar etwas weniger zahlen als bisher. Die 24.000 Fehlbeleger, die mit ihrem Einkommen die Obergrenze um 20 bis 35 Prozent überschreiten, zahlen auch weiter nur 50 Pfennig Fehlbelegungsabgabe. Die Fehlbeleger, deren Einkommen um bis zu 50 Prozent darüber liegt — die zweite Stufe — zahlen derzeit 1,25 Mark. Ihre Fehlbelegungsabgabe wird auf 1 Mark für den Quadratmeter gesenkt. Auch die Sozialmieter, die um 65 Prozent über den Einkommensgrenzen liegen, profitieren von der Regelung: Ihre Abgabe sinkt von 2 auf 1,75 Mark. Davon sind nach Schätzungen der Bauverwaltung zusammen gut 30.000 Haushalte betroffen.

Steigen wird die Fehlbelegungsabgabe vor allem für die 60.000 Haushalte, die in Stufe vier bis sechs fallen: In Stufe vier (überschreiten der Einkommensgrenzen um 80 Prozent) zahlt man künftig 2,75 Mark, in Stufe fünf (zu 95 Prozent) 4 Mark und in Stufe sechs (mehr als 95 Prozent) 5.50 Mark pro Quadratmeter. esch