DOKUMENTATION
: Jugoslawiens Republiken: Wer will, kann anerkannt werden

■ Die gemeinsame Erklärung der EG/ Bestimmte Bedingungen, wie die Einhaltung der Menschenrechte, müssen erfüllt werden

Brüssel (dpa) — Die gestern verabschiedete Jugoslawien-Erklärung der EG hat folgenden Wortlaut:

„Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten diskutierten die Situation in Jugoslawien im Lichte ihrer Prinzipien zur Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion. Sie einigten sich auf eine gemeinsame Position im Hinblick auf die Anerkennung von jugoslawischen Republiken. In diesem Zusammenhang beschlossen sie folgendes:

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten vereinbaren, die Unabhängigkeit aller jugoslawischen Republiken anzuerkennen, die alle untenstehenden Bedingungen erfüllen. Die Ausführung dieser Entscheidung wird am 15. Januar 1992 stattfinden.

Sie (die EG-Staaten) laden deshalb alle jugoslawischen Republiken ein, bis zum 23.Dezember zu erklären, ob:

—sie als unabhängige Staaten anerkannt werden möchten;

—sie die Verpflichtungen der oben erwähnten Prinzipien (siehe Text auf dieser Seite, d.Red.) akzeptieren;

—sie die Bestimmungen akzeptieren, die im Entwurf der Konvention der Jugoslawienkonferenz festgehalten sind, insbesondere die Bestimmungen in Kapitel II über Menschenrechte und Rechte von nationalen oder ethnischen Gruppen;

—sie weiterhin unterstützen

—die Bemühungen des Generalsekretärs und des Sicherheitsrates

—der Vereinten Nationen, und

—die Fortführung der Jugoslawienkonferenz.

Die Bewerbungen jener Republiken, die dies bejahen, werden vom Vorsitz der (Jugoslawien-) Konferenz der Schiedskommission zur Begutachtung vor dem Ausführungsdatum vorgelegt.

In der Zwischenzeit werden die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten den UNO-Generalsekretär und den UNO-Sicherheitsrat auffordern, ihre Bemühungen fortzusetzen, die für einen wirksamen Waffenstillstand und eine friedliche Verhandlungslösung des Konflikts sorgen sollen.

Sie messen auch weiterhin einer frühen Stationierung einer UNO-Friedenstruppe entsprechend der Resolution 724 des UNO-Sicherheitsrates die größte Bedeutung zu.

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten fordern ferner eine jugoslawische Republik auf, sich vor der Anerkennung zu verfassungsrechtlichen und politischen Garantien zu verpflichten, die sicherstellen, daß sie keine territorialen Ansprüche gegenüber einem benachbarten EG-Staat hat, und daß sie keine feindliche Propaganda-Aktivitäten (diese Formulierung bezieht sich auf den Mazedonien-Streit mit dem Nachbarland und EG-Mitgliedsstaat Griechenland, d.Red.) gegen einen benachbarten EG-Staat unternehmen wird, inklusive des Gebrauchs einer Bezeichnung, aus der sich territoriale Ansprüche ergeben.“