Ausweisung von Neonazi zulässig

Verwaltungsgericht: Der österreichische Neonazi Polacek darf in seine Heimat abgeschoben werden  ■ Von Eberhard Löblich

Göttingen (taz) — Der Göttinger Neonazi Karl Polacek darf nach Österreich abgeschoben werden. Das entschied jetzt das Braunschweiger Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung und wies damit die Klage Polaceks gegen eine Ausweisungsverfügung der Göttinger Ausländerbehörde zurück.

Der Neonazi mit österreichischem Paß wurde bereits mehrfach wegen politisch motivierter Gewalttaten verurteilt. Zuletzt im August, nachdem er eine Studentin mit einem Beilhieb am Kopf schwer verletzt hatte. Nach diesem Urteil war für Niedersachsens Innenminister Gerhard Glogowski das Maß voll. Sehr deutlich formulierte er die Anregung an die Ausländerbehörde, Polacek endlich auszuweisen. Eine Anregung, der die Behörde dann auch prompt folgte.

Polaceks Haus im Göttinger Stadtteil Mackenrode ist ein auch überregional bekannter Treffpunkt und Domizil extrem gewaltbereiter Neonazis. Dort lebte auch Oliver Simon, der in der Silvesternacht 1990/91 einen Soldaten getötet haben soll. Eine Tat, die Polacek als „Kunstfehler“ entschuldigte.

Die Richter schlossen sich in ihrem Urteil voll und ganz der Auffassung der Göttinger Ausländerbehörde an. Die Prognose sei durchaus begründet, „daß Polacek auch künftig die geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik ignorieren und durch das Begehen weiterer Straftaten die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen werde“.

Zwar hatte Polacek vor Gericht Kreide gefressen, die Richter ließen sich jedoch keinen Sand in die Augen streuen. Polacek ist als bundesweite Führungspersönlichkeit extrem gewaltbereiter Neonazis bekannt. Seine bisherigen Straftaten, so das Urteil, „machen hinreichend deutlich, daß Polacek bei der Verfolgung seiner politischen Ziele ganz bewußt das Mittel der Gewalt einsetzt und dabei auch keine Rücksicht auf Leben und Gesundheit politisch Andersdenkender nimmt“. Schließlich macht Polacek nachweislich aus seiner Gewaltbereitschaft kein Hehl, wenn er woanders als vor Gericht den Mund aufmacht.

Auch Polaceks Auffassung, daß er durch den Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich 1938 Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sei und deshalb gar nicht abgeschoben werden könne, vermochten die Richter nicht so recht zu folgen. Auch wenn er bereits seit 27 Jahren in der Bundesrepublik lebt, ist und bleibt er Österreicher und damit Ausländer. Und deshalb könne er das ausländerrechtliche Verfahren gegen seine Ausweisung auch ruhig von seiner Heimat aus betreiben.