Pelztiertötung

Wiesbaden (ap) — Nerze, Füchse, Iltisse und andere Pelztiere sollen nach dem Willen der hessischen Landesregierung künftig nicht mehr in Käfigen gehalten und auch nicht mehr mit „tierschutzwidrigen Methoden“ wie Vergasen, Erschießen, Genickbruch und Stromschlag getötet werden.

Das Kabinett in Wiesbaden beschloß eine Bundesratsinitiative, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, eine Verordnung über den tierschutzgerechten Umgang mit Pelztieren zu erlassen. Der von Hessen vorgelegte Entwurf sieht vor, daß die Tiere in Gehegen mit Bodenkontakt gehalten werden müssen.

Als Tötungsmethode soll demnach nur noch die Verabreichung von Betäubungsmitteln durch einen Tierarzt zulässig sein. „Die bisher üblichen Formen der Haltung und Tötung von Pelztieren sind mit dem Tierschutzgesetz nicht zu vereinbaren“, sagte die Ministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, Iris Blaul. Auf Initiative der Ministerin hatte das Kabinett am Dienstag abend den Entschließungsantrag für den Bundesrat sowie den Verordnungsentwurf beschlossen. Der Vorstoß des Landes war von Weiss vorgeschlagen und erarbeitet worden. Nach Angaben der Landesregierung gibt es in Deutschland mehr als 250 Anlagen zur Zucht von Nerzen, Füchsen, Nutrias und Iltissen, ferner etwa 2.000 Chinchilla-Haltungen.

Hessen will erreichen, daß die gewerbliche Haltung von Pelztieren künftig auch einer tierschutzrechtlichen Genehmigung bedarf. Die Pelztiere sollen nur noch in Gehegen untergebracht werden, in denen sie sich artgemäß beschäftigen und bewegen können. Für Nerze und Sumpfbiber bedeutet dies nach Aussage von Weiss, daß sie die Möglichkeit zum Schwimmen haben müssen.

Pelztiere sollen zur Gewinnung ihrer Felle weder erschossen noch durch Stromschlag, Genickbruch oder Kohlendioxidvergiftung getötet werden. Zugelassen werden soll nur noch die Anwendung von Betäubungsmitteln, die nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zunächst tiefe Bewußtlosigkeit und schließlich den sicheren Tod der Tiere bewirken würden. Bei Tötungsmethoden wie Vergasen und Stromschlag sei nicht sicher, daß die Tiere tatsächlich tot seien, wenn ihnen das Fell abgezogen werde, begründete Weiss dieses Anliegen.