Hessen bietet Herrn Töpfer die Stirn

Trotz Fristenvorgabe aus Bonn hebt Hessens Umweltminister Fischer seine Stillegungsverfügungen gegen die Siemens-Brennelementefabrik nicht auf/ Nun muß Fischer zum Rapport nach Bonn  ■ Von Klaus-Peter Klingelschmitt

Frankfurt/Main (taz) — „Wir bleiben bei unserer Auffassung, wonach eine Wiederinbetriebnahme der MOX-Fertigung aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen derzeit nicht möglich ist.“ Mit dieser lapidaren Feststellung verweigerte der hessische Umwelt- und Energieminister Joschka Fischer gestern in Wiesbaden die von Bundesumweltminister Klaus Töpfer geforderte Wiederinbetriebnahme der von Fischer bereits im Sommer stillgelegten Kernbereiche der Brennelementefabrik der Firma Siemens in Hanau. Mit Schreiben vom 11. Dezember hatte Töpfer seinen hessischen Kollegen angewiesen, den „Entwurf für den entsprechenden Bescheid für die Wiederaufnahme des Produktionsbetriebes“ bis zum 18. Dezember in Bonn vorzulegen. Diese Frist war gestern abgelaufen. Erstmals muß damit ein hessischer Minister zum „bundesaufsichtsrechtlichen Gespräch auf Ministerebene“ in Bonn zum Rapport antanzen.

Daß auch Töpfer in dem stillgelegten Mischoxyd(MOX)-Brennelemente-Fertigungsbereich die Wiederaufnahme der Produktion von insgesamt neun Bedingungen abhängig machte, die von Siemens erfüllt werden müßten, hat Fischer Vorteile verschafft. Es handelt sich nämlich bei den von Töpfer schriftlich fixierten Auflagen teilweise um Sicherheitsmaßnahmen, die auch vom Darmstädter Öko-Institut als „unabdingbar“ für eine mögliche Wiederaufnahme der Produktion bezeichnet worden waren. Offenbar, so die Interpretationen aus dem Hause Fischer, wolle auch Töpfer nicht mehr uneingeschränkt die Verantwortung für die Wiederinbetriebnahme der Skandalfirma in Hanau (Ex-Alkem) übernehmen, in der das hochtoxische Plutonium — zusammen mit Uran — zu Brennelementen für Leichtwasserreaktoren „zusammengeschweißt“ wird. Mit der Billigung Töpfers hatte Fischer den MOX-Bereich seinerzeit stillegen lassen. Unfälle mit sogenannten Spaltstoffgebinden hatten mehrere Menschen radioaktiv verseucht.

In der Begründung seiner ablehnenden Haltung schrieb Fischer dem Bundesumweltminister, daß die von Töpfer genannten neun Auflagen bei weitem nicht ausreichten, den MOX- Bereich bei Siemens auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Veränderungen seien ohnehin genehmigungspflichtig. Da aber die von der Siemens übernommene Altanlage in ihrer Gesamtheit ohne ordentliche Genehmigung nach dem Atonmrecht betrieben worden sei, könnten nachträgliche Veränderungen nur mit sogenannten Vorabgenehmigungen ausgestattet werden. Doch das Instrument der Vorabgenehmigungen, so Fischer, sei vom Landgericht Hanau und vom Hessischen Verwaltungsgericht für „illegal“ erklärt worden.