Drei Deutsche Mark fürs frohe Fest

■ Das thüringische Sozialministerium verwöhnt Flüchtlinge zu Weihnachten

Frankfurt/Main (taz) — Das thüringische Sozialministerium hat per Erlaß mit deutscher Gründlichkeit die Weihnachtsfeiern in den Heimen für Asylbewerber geregelt. Für exakt sieben Deutsche Mark erhält jeder Flüchtling ein sogenanntes Sachleistungspräsent, das die Betreuungskräfte des Lagers zusammenzustellen haben. Ganze drei Deutsche Mark pro Flüchtlingskopf gibt es aus der Landeskasse für die „Vorbereitung und Durchführung der Festivitäten“ — also für eine Tasse Kaffe und ein Stück Kuchen. Ausdrücklich weist das Sozialministerium darauf hin, daß die „Sachleistungspräsente“ nicht bar ausgezahlt werden dürften.

Da werden sich die Flüchtlinge im Lande Thüringen aber freuen — falls sie nicht wissen, daß ihnen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) eigentlich eine Weihnachtsbeihilfe zusteht, die sich in der Höhe an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche- und private Fürsorge orientiert. Vor zwei Jahren etwa gab es 116 Deutsche Mark Weihnachtsbeihilfe für Haushaltsvorstände und Alleinstehende, und noch einmal 58 Deutsche Mark für alle anderen Haushaltsmitglieder. In einer Reihe von Verwaltungsgerichtsverfahren wurde zweifelsfrei geklärt, daß diese Weihnachtsbeihilfe auch Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften zusteht. kpk