Gurke des Tages

■ Verwaltungsgericht Düsseldorf

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gestern in einem rechtskräftigen Beschluß entschieden, daß von Volks- und Stadtteilfesten nach 22Uhr künftig kein Lärm mehr ausgehen darf, es sei denn, die Veranstaltung beinhaltet „Traditionspflege als wichtiges Gemeinschaftsgut“ — wie etwa bei einem Schützenfest — und verlöre durch ein früheres Ende seinen ursprünglichen Charakter (Az.: 3L1094/90).