Kein Asyl für Honi in Nordkorea, aber ein Doktor

■ Nordkoreanischer Botschafter in Wien präzisiert das Angebot an den Greis/ Weiter keine Rente für Honecker

Berlin (ap/dpa/taz) — Nordkorea will den früheren DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker und seine Frau Margot zwar einreisen lassen, ihnen aber kein politisches Asyl gewähren. Der nordkoreanische Botschafter in Wien, Chon In Chan, sagte gestern, sein Land sei nur bereit, Erich Honecker zur ärztlichen Behandlung ins Land zu lassen. Der Botschafter sagte, Honecker habe zunächst nach Chile gehen wollen, wo seine Tochter lebt. Chile habe dies aber abgelehnt. Die Reise nach Nordkorea zur ärztlichen Behandlung habe sich bisher noch nicht verwirklichen lassen.

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) teilte gestern mit, daß der greise EX- SED-Chef weder in Moskau noch im koreanischen Pjöngjang auf Rente aus der Bundesrepublik hoffen könne. Der Anwalt Honeckers, Friedrich Wolff, hatte dagegen zwar im Dezember vergangenen Jahres beim Berliner Sozialgericht Klage eingelegt. Nach Angaben des BfA- Sprechers ist den Honeckers aber keine Rente nach Moskau überwiesen worden, weil nach dem damals noch geltenden DDR-Recht Renten nicht ins Ausland gezahlt werden durften. Bundesrepublikanische Renten würden jetzt zwar im Ausland ausgezahlt. Die Honeckers würden aber wohl weiter kein Geld erhalten, weil sie noch unter Geltung des DDR-Rentenrechts 1990 Deutschland verlassen hätten.

Über die Höhe der Altersversorgung Honeckers gibt es unterschiedliche Angaben. Wolff bezifferte sie mit ungefähr 2.000 Mark. Der BfA- Sprecher ging davon aus, daß Honecker 600 Mark Sozialversicherungsrente und noch eine Ehrenpension als Verfolgter des Nationalsozialismus in Höhe von 1.700 Mark erhält. Die Sozialversicherungsrente setze sich aus den Beiträgen zusammen, die Honecker unter anderem in seiner Zeit als Dachdecker und Gewerkschaftsfunktionär geleistet hat. Seine Tätigkeit als DDR-Regierungschef sei für die Rente nicht relevant.

Die Bundesregierung plant derzeit, die Ehrenpensionen für die Verfolgten des Nationalsozialismus zu kürzen. Die Pensionen sollen sogar ganz gestrichen werden können, wenn die Empfänger in der Vergangenheit gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Der entsprechende Gesetzentwurf ist allerdings noch in der Beratung von Bundestag und Bundesrat.

Der 79jährige Honecker, gegen den in Deutschland ein Haftbefehl wegen des Schießbefehls an der früheren innerdeutschen Grenze besteht, war 1990 in die Sowjetunion geflüchtet. Seit Dezember 1991 hält sich Honecker wegen der drohenden Abschiebung durch russische Behörden in die chilenische Botschaft in Moskau auf. Dort erhält der Nierenkranke nach Botschaftsangaben ärztliche Betreuung. ten