CSU: Kein Alleingang beim Asylrecht

Wildbad Kreuth/Bonn (afp/taz) — Der großen Schwesterpartei immer eine Nasenlänge voraus — das war bislang die Devise der CSU bei der Demontage des Asylrechts. Jetzt entschied man sich im bayerischen Wildbad Kreuth für den Gleichschritt. Gestern gab der CSU-Landesgruppenvorsitzende Wolfgang Bötsch bekannt, daß die Christlich Sozialen darauf verzichten, im Bundestag im Alleingang eine namentliche Abstimmung über eine Verfassungsänderung zum Asylrecht zu erwirken. Stattdessen will man in der CDU/CSU-Fraktion auf einen gemeinsamen Antrag drängen.

Grundsätzlich bekräftigte Bötsch aber die CSU-Forderung nach einer Grundgesetzänderung. Spätestens während des Ratifizierungsverfahrens zu den EG-Abkommen von Schengen und Dublin müsse die Verfassung geändert werden. In der CDU hatte man bereits vor geraumer Zeit die Taktik gewechselt und versucht die SPD sowie Teile der FDP mit dem Hinweis auf die europäischen Asylabkommen zu einer Änderung des Asylgrundrechts zu bewegen.

Unterdessen ist in den letzten Tagen Kritik an der geplanten Neufassung des Asylverfahrensgesetzes laut geworden. Der Regierungsentwurf von Innenminister Seiters fing sich eine harsche Rüge der UN- Flüchtlingskommissarin (UNHCR) ein. Deren Vertreter in Bonn, Walter Koisser, kritisierte, daß die Anerkennungskriterien der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) in dem vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt seien. Viele Flüchtlinge, die wegen der immer enger gefaßten Definition des „politisch Verfolgten“ nicht mehr unter den Artikel 16 des Grundgesetz fielen, dürften nach ihrer Ablehnung im Asylverfahren als sogenannte De-facto- Flüchtlinge in der Bundesrepublik bleiben. Auch sie seien eigentlich Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Koisser monierte auch, daß die geplanten Verfahrensverkürzungen dazu führen könnten, daß Flüchtlinge aus formalen Gründen abgeschoben werden könnten. Dies sei mit den Bestimmungen der GFK nicht vereinbar. anb