„Mehr als Berufsverbot“

■ Jetzt auch Predigtverbot für Theologen Drewermann

Paderborn (dpa) — Nach dem Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis ist gegen den katholischen Theologen und Psychotherapeuten Eugen Drewermann jetzt auch noch ein Predigtverbot erlassen worden. Außerdem darf der 51jährige nicht mehr sein Amt als Subsidiar in der Pfarrei St. Georg ausüben, wo er seit 1975 öffentliche Gottesdienste hielt. Ein entsprechendes Dekret ließ der Paderborner Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt dem unliebsamen Kirchenkritiker am Samstag abend nach der Messe in der Sakristei seiner bisherigen Pfarre St. Georg von einem Kirchen-Boten zustellen. Drewermann bleibt danach zwar weiterhin Priester, aber ohne Predigterlaubnis und ohne feste Gemeindestelle.

Dazu erklärte der kirchenrechtliche Berater des Theologen, Prof.Peter Eicher am Sonntag auf Befragen: „Das ist mehr als ein Berufsverbot. Das ist, als wenn ein Verurteilter unter der Guillotine liegt und das Beil fällt zwar nicht herab, aber man gibt dem Mann nichts mehr zu essen. Dann verhungert er eben qualvoll.“ Drewermann selber sagte in einer ersten Stellungnahme: „Gott ist weitaus größer als die Kirche und erst recht als ihre engherzigen und machtbesessenen Repräsentanten hier auf Erden.“

In insgesamt fünf Anklagepunkten wirft Degenhardt dem Kirchenkritiker vor, die Amtskirche und deren Bischöfe durch falsche Anschuldigungen beleidigt und verächtlich gemacht zu haben. So habe er den obersten kirchlichen Würdenträgern unter anderem unterstellt, Aberglauben zu lehren und zum Aberglauben verpflichten zu wollen. Auch sein Vorwurf, die Kirche begehe „strukturellen Verrat an dem Auftrag Jesu und den Menschen“, indem sie „klerikale Macht“ ausübe „im Namen und anstelle Gottes“, sei nach Kanonischem Recht strafbar, schreibt Degenhardt.