Stille auf der Frequenz

■ Weiter Streit um die Äther-Einheit/ Kooperation zwischen ORB und SFB im Hörfunk will nicht vorankommen

Berlin/Potsdam. Ein gemeinsames Bundesland ist der Wunsch der Regierungschefs von Berlin und Brandenburg. Bisher ist auf diesem Weg wenig erreicht, doch zumindest ein Medienstaatsvertrag wurde unterschrieben. Darin wird die Kooperation der beiden Rundfunkanstalten im Hörfunk und TV verankert und Modalitäten einer abgestimmten Frequenzvergabe vorgeschlagen.

Doch nicht einmal dieser erste Anfang im Äther wird sich durch die parlamentarischen Hürden retten lassen. In Brandenburg hat sich eine Gruppe um den SPD-Fraktionschef Wolfgang Birthler formiert, die Brandenburg benachteiligt sieht und den Staatsvertrag scheitern lassen will. Bei der praktischen Umsetzung sieht es noch düsterer aus: Zwei gemeinsame Hörfunkprogramme sind vereinbart, doch das einzige gemeinsame Vorhaben, ein Jugendprogramm, ist bereits im ersten Anlauf geplatzt. »Zu teuer«, befand der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB) über die Zusammenarbeit mit dem SFB und wollte ein eigenes Programm auf die Schiene setzen — »Rockradio B«. Dann kamen die DT64-Freunde und erzwangen mit ihren Besetzungsaktionen die Fortführung des Programms auf der alten Frequenz.

Auf der Frequenz 102,6 ist schon vier Stunden täglich »Rockradio B« zu hören, bis Ende Januar soll endgültig über die Weiterführung von DT 64 entschieden werden. In Berlin ist man verärgert, denn in einer Sitzung beim Berliner Kabelrat am 18. Dezember 1991 war von den Vertretern beider Länder Einigung darüber erzielt worden, daß der ORB drei Berliner Frequenzen für seine beiden Hörfunkprogramme »Antenne Brandenburg« und »Radio Brandenburg« nutzt und die Frequenz 102,6 von DT64 dem gemeinsamen Jugendprogramm von ORB und SFB zur Verfügung steht.

Ende Januar berät der Kabelrat die Anträge zur Frequenz 94,3 von RIAS 2. Der SFB hat sich beworben, will wohl im Bereich der Jugendwelle einen ersten Schritt tun und das immer härterer Konkurrenz ausgesetzte Programm öffentlich-rechtlich fortführen. dpa