Streit um Häuslebauer

■ Kreditblockade für Eigenheimbauer im Ostteil löst Streit zwischen Bausenator Nagel und Finanzsenator Pieroth aus

Berlin. Die Kreditblockade für Häuslebauer im Ostteil der Stadt hat jetzt zu einem Streit zwischen der Behörde von Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) und der von Elmar Pieroth (CDU) geführten Senatsfinanzverwaltung geführt. Beide Behörden schoben sich gestern gegenseitig die Verantwortung für die Blockade zu. »Das Problem«, so Pieroth-Sprecher Steffen Kammradt, »hätte von Nagel schon längst angepackt werden können.«

In der Bauverwaltung sieht man dagegen den Finanzsenator am Zug. Wie berichtet, erhalten Ostberliner, die auf eigenem Grundstück ein Haus bauen wollen, zur Zeit keine Förderung durch die Wohnungsbaukreditanstalt (WBK).

Die Wohnungsbaukreditanstalt will den Eigenheimbau nur dann mit günstigen Darlehen unterstützen, wenn die Antragsteller ein sogenanntes »Negativattest« des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) vorlegen. Mit diesem Attest sollen die Häuslebauer nachweisen, daß das Grundstück ihr Eigentum ist und nicht von Alteigentümern beansprucht wird. Das AROV, das jetzt schon über zuviel Arbeit stöhnt, weigert sich jedoch, diese Bescheinigungen auszustellen.

Im Haus des Finanzsenators hat diese Frage offensichtlich beträchtliche Verwirrung ausgelöst. Noch am Freitag hatte die Senatsfinanzverwaltung die Negativatteste als »unverzichtbar« bezeichnet.

Gestern hingegen verteidigte die Pieroth-Behörde die AROV-Praxis, keine Atteste auszustellen. Die WBK sei »nicht berechtigt«, so die jüngste Erkenntnis im Hause Pieroth, derartige Bescheinigungen zu verlangen. Offenbar versuche die Kreditanstalt »einen Teil ihrer Recherchearbeit auf das AROV abzuwälzen«, kritisierte Kammradt.

Der in der Bauverwaltung für die Wohnungsbauförderung zuständige Gruppenleiter Thomas Brand gab den Schwarzen Peter prompt an Pieroth zurück. Würde die WBK ihre Darlehen ohne Prüfung durch das AROV vergeben, so Brand, entstehe ein »absolutes Finanzierungsrisiko«. Wenn das Grundstück unerwartet an einen Alteigentümer zurückgegeben werden müsse, könne der Eigenheimbauer den WBK-Kredit nicht zurückzahlen, weil er Grundstück und Haus verloren habe. Der Alteigentümer, der das Grundstück übernehme, sei nicht verpflichtet, die Hypotheken zurückzuzahlen. Dieses Dilemma ließe sich nach Brands Ansicht lösen, wenn der Finanzsenator die Risiken tragen und für die WBK- Kredite im Ostteil Bürgschaften übernehmen würde. Diese »Zielrichtung« werde die Bauverwaltung »weiterverfolgen«.

Eine Lösung ist damit noch nicht gefunden. In der Senatsfinanzverwaltung hieß es knapp, die Bürgschaftsidee sei »die persönliche Wunschvorstellung des Kollegen Brand«. hmt