Verfassungsgerichtspräsident für Tempo 130 auf Autobahnen

Goslar (dpa) — Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, hat sich zu Beginn des 30. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar am Donnerstag für eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen von 130 km/h ausgesprochen. Herzog sagte, ein Tempolimit sei zulässig, „wenn es nicht allzu weit nach unten geht. 130 Kilometer sind verfassungsrechtlich drin.“ Er wies zugleich auf verfassungspolitische Probleme hin, falls ein Tempolimit nicht wirksam überwacht und Verstöße nicht bestraft würden: „Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nur auf dem Papier stehen, richten mehr Schaden an als Nutzen.“ Dem Bürger werde zwar ein Schritt in die richtige Richtung vorgespielt, doch wenn das nicht durchgesetzt werde, fühle der Bürger sich betrogen. „Das ist das Schlimmste, was einem demokratischen Gesetzgeber passieren kann“, betonte Herzog. Zuvor hatte der frühere Generalbundesanwalt, Professor Kurt Rebmann, abermals eine einheitliche 0,5-Promille-Regelung in ganz Deutschland angemahnt. Die jetzige Regelung — im Westen gelten mehr als 0,8 Promille als Ordnungswidrigkeit, im Osten dagegen schon mehr als 0,0 Promille — behindere ein einheitliches Rechtsbewußtsein, beklagte Rebmann.

Der scheidende Präsident des Verkehrsgerichtstags, Richard Spiegel, setzte sich in seiner Eröffnungsansprache für drastische Strafen gegen Tempo- und Alkoholsünder im Straßenverkehr ein.

Bei diesen beiden wichtigsten Unfallursachen dürfe es „künftig keine Nachsicht mehr geben.“ Bei menschlichem Versagen oder kleineren Regelverstößen empfahl Spiegel dagegen im Einzelfall mehr Nachsicht: „Wir müssen den Mut haben, die nur läßliche Sünde am Steuer auch rechtlich als solche zu betrachten.“