In 27 Fällen verdeckt ermittelt

■ Polizeiführung verteidigt ASOG-Entwurf/ Observationen und verdeckte Ermittler seien unverzichtbar/ Nur der Einsatz von Wanzen werde im ASOG-Entwurf erleichtert/ »Private Gewalt« wächst

Berlin. Die Westberliner Polizei hat seit 1978 in 27 Fällen verdeckte Ermittler eingesetzt. Auf diese Weise sei es unter anderem gelungen, betrügerische Warentermingeschäfte zu unterbinden. Darauf wird jetzt im Polizeipräsidium im Zusammenhang mit der Diskussion um das neue Polizeigesetz verwiesen, das zur Zeit vom Abgeordnetenhaus beraten wird. Fast alle Befugnisse, die im neugefaßten Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) präzisiert würden, habe die Polizei auch bisher gehabt. Dazu zählten Rund-um-die-Uhr-Oberservationen, der Einsatz von Videokameras, Richtmikrophonen sowie Peilsendern. Letzere seien »nichts weiter als elektronische Ferngläser, mit denen man um die Ecke gucken kann«, heißt es im Polizeihauptquartier am Platz der Luftbrücke.

Lediglich der Einsatz von »Wanzen« sei in dem Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD erleichtert worden. Nach bisheriger Rechtslage war ihre Benutzung nur bei einer »gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person« erlaubt. In der ASOG-Novelle wird nur noch verlangt, daß »Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen werden soll«.

Im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses hatten sich in den letzten Wochen eine Reihe von Experten kritisch über den ASOG-Entwurf geäußert, da er der Polizei zu weit gehende Rechte einräume. Der Düsseldorfer Polizeipräsident Hans Lisken hatte sogar die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs bezweifelt. Die Polizeiführung hingegen verteidigt das neugefaßte ASOG. »Wir dürfen es uns nicht leisten, auf bisherige Maßnahmen zu verzichten«, heißt es. In den letzten 25 Jahren sei die Zahl der Einbrüche auf das Fünffache, die der Raubtaten sogar auf das Zehnfache gestiegen. Bei den Tätern handele es sich offensichtlich zunehmend um einen »relativ kleinen Kreis von Wiederholungstätern und Berufsverbrechern«.

Um ihnen Paroli bieten und schon bei der Vorbereitung größerer Straftaten vor Ort eingreifen zu können, müsse die Polizei das Recht zur Observation verdächtiger Personen haben, heißt es. Die Strafprozeßordnung (STPO) reiche als Rechtsgrundlage nicht aus. Unverzichtbar sei der Zugriff auf Daten, die in früheren Ermittlungs- und Strafverfahren gesammelt worden seien, wie zum Bespiel Lichtbilder verdächtiger Personen. »Es wäre kriminell, diese Daten nicht zu verwenden«, ist man im Polizeipräsidium überzeugt.

Dort wendet man sich auch gegen die Forderung der FDP, einen Katalog von Straftaten zu definieren, die allein den Einsatz besonderer Methoden rechtfertigen sollten. Dies enge die Möglichkeiten zu stark ein. Nach dem FDP-Katalog wäre es beispielsweise nicht möglich, gegen Skinheads verdeckt zu ermitteln, da diese oft nur wegen Körperverletzung belangt werden könnten. Herausfallen würden auch Umweltvergehen, die zum Teil nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden könnten. Der »Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die nachgewiesene Zurückhaltung der Polizei« seien eine hinreichende Gewähr dafür, daß Befugnisse nicht überschritten würden. Die staatliche Gewalt werde relativ gut kontrolliert, argumentieren die Polizeichefs. In Fällen wie der Abriegelung Kreuzbergs im Jahr 1987 oder dem Hamburger Kessel hätten anschließend Gerichte die Rechtswidrigkeit festgestellt. Bald »nicht mehr kontrollierbar« sei dagegen die wachsende »private Gewalt«. hmt