Syrien wird CSFR-Panzer erhalten

■ Keine Beschlagnahme durch den Staatsanwalt

Berlin (taz) — Syrien soll die 28 T-72-Panzer aus der CSFR, von denen sechzehn bereits vom bundesdeutschen Frachter „Godewind“ bis ins Mittelmeer transportiert wurden, auf jeden Fall erhalten. Darin sind sich die Regierungen der drei Staaten einig. Das dänische Schiff „Nadja J“ ist in der Nacht zum Sonntag mit den zwölf anderen Panzern und 186 Tonnen Munition und Ersatzteilen aus den Beständen der tschechoslowakischen Armee an Bord aus dem polnischen Hafen Szczecin (Stettin) ausgelaufen.

Die Bundesregierung will die auf der in der vergangenen Woche im Mittelmeer aufgebrachten „Godewind“ geladenen Panzer „an den Entsender“, also die CSFR, zurückgeben. Auch die Kieler Staatsanwaltschaft, die gegen die Reederei der „Godewind“ wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt, will die Panzer nicht beschlagnahmen. Nach Auskunft des zuständigen Staatsanwaltes war gestern nachmittag „noch nicht klar“, ob die „Godewind“ mit den Panzern an Bord überhaupt in einen deutschen Hafen oder auch nur in deutsche Hoheitsgewässer einlaufen wird. Ein Sprecher der CSFR-Regierung erklärte gegenüber der taz, derzeit werde ein neuer Transporteur „wahrscheinlich in den Niederlanden oder in Belgien“ gesucht.

In Prag wird hinter vorgehaltener Hand die Vermutung ausgesprochen, die Bonner Bundesregierung habe die Aufbringung der „Godewind“ drei Wochen nach deren Auslaufen aus dem Szcezeciner Hafen bewußt zum Zeitpunkt der KSZE- Außenministertagung veranlaßt, um so ihr ramponiertes Image bei der Kontrolle von Rüstungsgütern zu verbessern. Der Ministerpräsident des Konferenzgastgeberlandes und Panzereporteurs, Calfa, hatte den Zeitpunkt als „merkwürdig“ bezeichnet.

Die vom schleswig-holsteinischen FDP-Bundestagsabgeordneten Jürgen Koppelin geforderte Sperrung des Nord-Ostsee-Kanals für den dänischen Frachter und sein Verlangen, künftig alle Frachtschiffe vor Einfahrt in den Kanal auf Waffen zu untersuchen, hat wenig Aussicht auf Erfolg. Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei dem Kanal — ähnlich wie beim Rhein — um eine internationale Wasserstraße. Transportkontrollen oder gar -verbote seien hier nur hinsichtlich bestimmter Gefahrengüter möglich. Andreas Zumach