SPD und Grüne gegen „Stasi“-Gesetz

■ In Hessen vor „Stasimanie“ gewarnt/ Fraktionschef von Plottnitz: „Sache der Staatsanwaltschaften“

Wiesbaden (taz) — Auf einer Fraktionssitzung haben sich die Grünen im hessischen Landtag in dieser Woche erneut einstimmig gegen ein von der FDP eingebrachtes Gesetz zur Überprüfung aller Abgeordneten auf „etwaige Stasi-Kontakte“ ausgesprochen. Nach Auffassung von Fraktionssprecherin Elke Cezanne sei ein solches Gesetz „überflüssig“, weil eine Überprüfung der einzelnen Parlamentarier ohnehin nur mit deren Einverständnis erfolgen könne. Auf dieser freiwilligen Basis sei eine Überprüfung auch ohne ein solches Gesetz bereits möglich. Der Entwurf der Freien Demokraten sieht „bei konkreten Verdachtsmomenten“ allerdings auch eine Überprüfung gegen den Willen der Betroffenen vor.

Nach Auffassung von Fraktionschef Rupert von Plottnitz könne der Landtag ohnehin nicht als „Strafverfolgungsbehörde“ tätig werden, denn dieses Geschäft obliege in einem Rechtsstaat noch immer den Staatsanwaltschaften und der Polizei. Und eine Zusammenarbeit mit dem sogenannten Staatssicherheitsdienst, eine „geheimdienstdiestliche Agententätigkeit“ für die Ex-DDR sei schließlich ein Straftatbestand. Er lehne es ab, per Gesetz alle Mitglieder des Landtages und der Landesregierung pauschal zu verdächtigen.

Auch die SPD-Fraktion im hessichen Landtag lehnt das „Stasi“- Überprüfungsgesetz ab. Die Aufarbeitung der jüngsten Vergangenheit, so der parlamentarische Geschäftsführer Matthias Kurth, müsse ohne Hast und Hysterie auf rechtlich einwandfreien Wegen erfolgen. Ein „Stasi“-Gesetz für den hessischen Landtag würde dagegen eher zu rechtsstaatlichen Problemen führen. Auch aus Sicht der SPD tangiert eine Überprüfung gegen den Willen Betroffener die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden. Und für eine freiwillige Überprüfung existiere bereits die Rechtsgrundlage. kpk