■ JUSTIZ
: Palästinenser-Kinder werden eingebürgert

Berlin. In Deutschland geborene Kinder von Palästinensern aus dem Libanon müssen eingebürgert werden, sofern sie sich fünf Jahre rechtmäßig in der BRD aufgehalten haben. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Palästinenser seien entgegen der Meinung des Bundesinnenministers und des Berliner Senats Staatenlose, was wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung sei. Die ursprünglich von Großbritannien für das Mandatsgebiet Palästina im Jahre 1925 geschaffene sogenannte palästinensische Mandatszugehörigkeit sei nach dem Rückzug der Briten im Mai 1940 aus dem Nahen Osten untergegangen.