Fischer geht nicht im Büßerhemd

■ Der hessische Umweltminister wehrt sich im Atomausschuß gegen CDU-Angriffe/ Die hessischen Christdemokraten fordern die Entlassung Joschka Fischers

Wiesbaden (taz) — Er habe nicht vor, mit dem Büßerhemd in Richtung Scheiterhaufen zu pilgern, damit dort der Christdemokrat Koch höchstselbst die Fackel zum politischen Autodafe des hessischen Staatsministers ins dürre Holz werfen könne. Ein aufgekratzter Joschka Fischer stand gestern im Unterausschuß Atomanlagen des hessischen Landtages den Parlamentarieren, vor allem aus den Reihen der CDU/FDP-Opposition, zum „hochnotpeinlichen Verhör“ zur Verfügung. „Verfassungsbruch“ warf da etwa der Chefankläger der Union, Roland Koch (MdL), dem Grünen vor, weil der die bundesaufsichtliche Weisung seines Parteifreundes Klaus Töpfer sträflich mißachtet habe. Seit dem vergangenen Mittwoch, so Koch, müßten die Anlagen zur MOX-Fertigung in Hanau nach dem Willen des Bundesministers eigentlich wieder laufen. Mit der „Vortäuschung eines fingierten Straftatbestandes“ torpediere Fischer nicht nur die Hanauer Nuklearbetriebe, sondern auch das Grundgesetz — „ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik“. Und deshalb, so CDU- Sprecher Dirk Metz nach der Ausschußsitzung, werde die CDU im Landtag „auf jeden Fall“ einen Mißbilligungsantrag gegen Fischer einbringen — „falls Fischer nicht noch einlenkt“. Wenn nicht, werde man den Ministerpräsidenten auffordern, seinen Minister wegen „Verfassungsbruchs“ zu entlassen. Der so attackierte Fischer schwor vor dem Ausschuß auf die Bestimmungen des hessischen Beamtengesetzes, das ihm eine „Fürsorgepflicht“ auch gegenüber den Staatsdienern in der Atomabteilung seines Hauses auferlege. Und weil seine Experten den Inhalt der Töpferschen Weisung nach wie vor für „rechtswidrig“ hielten, habe er die Pflicht, die Rechtslage vor der konkreten Umsetzung der Weisung zu prüfen. Schon einmal, so Fischer, hätten Beamte der Atomabteilung des Umweltministeriums vor den Kadi gemußt, weil sie für die vom Hanauer Landgericht für „illegal“ befundenen Vorab-Zustimmungen mit verantwortlich zeichneten. Der Gang Töpfers zum Bundesverfassungsgericht sei deshalb „reine Schaumschlägerei“, denn es gehöre zu einem verfassungskonformen Verhalten, daß nicht gegen Bestimmungen des Strafrechtes verstoßen werde.

Am Rande der Ausschußsitzung verlas der Vorsitzende einen Brief von Bundesumweltminister Töpfer. Darin erklärt der Christdemokrat definitiv, daß in Hanau „keinesfalls“ Waffenplutonium aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion verarbeitet werden soll. Der „Lösungsansatz“ der Beseitigung dieses Plutoniums durch Verarbeitung in Brennelemente sei lediglich diskutiert worden. Klaus-Peter Klingelschmitt