Zündler im Kaufhaus

■ Gericht spricht mildes Urteil: Bewährung für Brandstifterei und Diebstahl

Wie man in Bremen zu mehr als 70.000 Mark kommt, hat eine Gruppe junger Männer im Juni vergangenen Jahres vorgeführt: Eines Nachts gingen sie durch den Brilltunnel, sahen dort ein Stück von einem Kittel aus einer Tür der Kaufhalle heraushängen und dachten: das ist eine Gelegenheit.

Man habe dann, hieß es gestern, das Stück mit einem Feuerzeug angezündet in der Erwartung, daß durch die entstehende Hitze des kleinen Brandes das Glas der Tür zerspringt. Nach einem kleinen Rundgang kam die Gruppe wieder zum Tatort und verzeichnete vollen Erfolg: Die Feuerwehr hatte gelöscht, war aber dann abgezogen, die Kaufhalle stand unbewacht offen da...

In diesem nächtlichen Moment hatten die drei aber offenbar Skrupel bekommen. Drei Tage später kamen sie wieder und erleichterten das Kaufhaus um Schmuck, Uhren, Seidenjacken, Geld und Zigaretten aus dem Automaten im Gesamtwert von mehr als 70.000 Mark.

Ömer H., einer der drei, hatte sich damals einen Urlaub in der sonnigen Heimat gegönnt. Bei seiner Rückkehr im Spätsommer wurde er allerdings direkt verhaftet und sitzt seitdem in U-Haft: Aufgeflogen ist das Ganovenstück in seiner Abwesenheit durch einen dummen Zufall: das Diebesgut fiel bei einer Durchsuchung in die Hände der Polizei. Die drei jungen Männer im Alter von 22 und 23 Jahren, die offenbar die Brandstiftung und dann den Einbruch zusammen organisiert hatten, waren geständig. Ein Mittäter allerdings, der als Zeuge geladen war, betonte, auch der spätere Einbruch sei dann eher „ungeplant“ passiert.

„Das war mehr Schaden als ich gedacht habe“, bekannte gestern vor dem Bremer Schöffengericht der 22 Jahre junge, in Bremen geborene Ömer H. 300.000 Mark Schaden hatte das Kaufhalle nach der kleinen Brandstiftung bei der Versicherung angemeldet. Amtsrichter Behrens und Staatsanwalt Braun honorierten das Geständnis und ließen die Anklage der „vollendeten Brandstiftung“ fallen.

Mit der Reduzierung der Strafandrohung trugen die Hüter des Rechts auch der Tatsache Rechnung, daß nach dem Brand im letzten Jahr keine großartige Brandaufklärung erfolgt war. „Feste Bestandteile“ des Kaufhauses seien nicht abgebrannt, hatten die eingesetzten Polizisten aktenkundig vermerkt. Und nur dann liege der Tatbestand der vollständigen Brandstiftung vor, erklärte Verteidiger Bernhard Docke in seinem Plädoyer.

Ganz straffrei kam Ömer H. allerdings nicht davon: „Versuchte Brandstiftung und schwerer Diebstahl“ brachten ihm eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung und 50 Tage Arbeitsauflage ein. ach