Erster Räumungsprozeß gegen Bewohner der Hafenstraße

Hamburg (ap) — Vor dem Hamburger Amtsgericht hat am Dienstag der erste von insgesamt 35 Räumungsprozessen gegen die Bewohner der seit Jahren umstrittenen Hamburger Hafenstraße begonnen. Die Verhandlungen werden sich voraussichtlich bis weit ins kommende Jahr hinziehen. Obwohl das Oberlandesgericht bereits im November 1991 die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zwischen einer stadteigenen Gesellschaft und dem Verein Hafenstraße bestätigt hatte, muß jetzt noch für jede der 35 Wohnungen extra ein Räumungstitel erwirkt werden. Betroffen sind 106 Untermieter des Vereins Hafenstraße. Bei den Verfahren dürfte es voraussichtlich auch darum gehen, ob ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt wird, das den Kündigungsschutz für Untermieter dem Schutz normaler Mieter angeglichen hatte. Richter Hans Langenberg sagte zu Beginn der Verhandlung, er könne sich vorstellen, daß bei den anstehenden 35 Verfahren verschiedene Urteile herauskommen könnten. Die Entscheidung im ersten Verfahren soll am 10. März gesprochen werden.

Ein Verein hat dem Senat der Hansestadt am Montag Verhandlungen über den Kauf der Häuser vorgeschlagen. „Der Senat muß sich heute entscheiden, ob er den juristischen Weg weiterfahren will“, sagte Jens Waßmann, Mitbegründer des Hafenrand-Vereins, einer Organisation mit dem Ziel, „Räumung und Abriß“ der Hafenstraße zu verhindern. Es sei denkbar, daß sich verschiedene Vereine und Organisationen zusammenschlössen, um die Hafenstraße als Eigentum zu übernehmen.