Gericht stoppt RAF-Stasi-Buch

Einstweilige Anordnung gegen Rowohlt-Politseller bestätigt/ Buch darf nicht ausgeliefert und weiterverbreitet werden  ■ Aus Berlin Heide Platen

Das Urteil der 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts fiel gestern mittag kurz aus. Es bestätigte in zwei Sätzen die einstweilige Verfügung der Frankfurterin Monika Haas gegen den Vertrieb des Rowohlt-Buches RAF-Stasi-Connection. Sie war in dem im Januar erstmals ausgelieferten Enthüllungsseller unter der Bezeichnung „Schöne Frau“ als Multi-Agentin stilisiert worden. Monika Haas hatte den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gegen eine von ihr als „lebensgefährlich“ für sich und ihre drei Kinder eingeschätzte „Legende“ geltend gemacht. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Behauptung der beiden Autoren Michael Müller und Andreas Kanonenberg, Monika Haas habe als RAF-Mitglied, verheiratet mit einem Palästinenserführer, und als Mehrfachagentin gleichzeitig für mehrere Geheimdienste, für Stasi und Bundesnachrichtendienst gearbeitet, weiterhin verbreitet werden dürfe. Durch Monika Haas, so die These des Buches, sei der BND bereits Anfang der 80er Jahre von der RAF-Stasi-Connection unterrichtet gewesen. Dazu erklärte die 27. Zivilkammer gestern lakonisch, Antragstellerin Haas habe „glaubhaft gemacht, daß die im Buch im Zusammenhang mit der „Schönen Frau“ aufgestellten Behauptungen, nämlich u.a. das Bestehen von Verbindungen zur Stasi und anderen Geheimdiensten, unzutreffend“ seien.

Monika Haas, die nicht bestreitet, mit einem Palästinenserführer, dem Vater zweier ihrer Kinder, verheiratet gewesen zu sein und von 1975 bis Anfang der 80er Jahre mit ihm in Aden im Jemen gelebt zu haben, hatte dies dem Gericht durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigt. Rowohlt-Geschäftsführer Naumann behauptete dagegen, aus dem Buchtext gehe nicht eindeutig hervor, daß Haas wirklich die „Schöne Frau“ sei. Ihr Ehemann könne ja auch „zweimal geheiratet haben“. Er brachte damit sich und seinen Verlag in Verlegenheit. Vorsitzender Richter Mauck stellte vorsorglich fest, daß die anwesende Frau unzweifelhaft sie selber und damit auch gemeint sei. Dies gebe ihr das Recht, „sich zu wehren“.

Den Informationen aus Stasi-Akten, die die Autoren vor Installation der Gauck-Behörde beim Bundeskriminalamt eingesehen haben wollen, hielt Haas' Rechtsanwalt Jonny Eisenberg seine eigene Recherche entgegen. Die Antragstellerin sei bei der Stasi zwar als operativer Vorgang „Wolf“ erfaßt, aus dem Decknamen ergebe sich aber, daß sie nicht IM, sondern Opfer gewesen sei. Dies habe er von der Gauck-Behörde definitiv bestätigt bekommen.

Monika Haas erklärt sich die Existenz der Akte „Wolf“ mit dem Interesse der Stasi, ihren Ex-Ehemann zu denunzieren. Von dessen politischen Aktivitäten habe sie sich immer ferngehalten, auch gar nichts wissen wollen. Auch die Behauptung, sie habe Kontakte zu Inge Viett, die als Stasi- Spitzel in die RAF eingeschleust worden sein soll, Kontakte gehabt, wies sie zurück. Den Bedenken Naumanns, daß die wichtige gesellschaftliche Funktion des „investigativen Journalismus“ durch den Auslieferungsstopp gefährdet sei, hielt Eisenberg entgegen: „Arbeiten Sie doch einfach seriös!“