Behinderte müssen draußen bleiben

Wedding. Als Beate Enders vor zwei Jahren das Weddinger Heimatmuseum in der Pankstraße besuchen wollte, kam sie nicht rein. Das Gebäude war gerade umgebaut worden. Für Besucher. Nicht für Rollstuhlfahrer. Obwohl die Berliner Bauordnung die Behörden verpflichtet, öffentliche Gebäude für Behinderte zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung begründet jedoch umgekehrt keinen Rechtsanspruch auf einen behindertengerechten Zugang. Das Verwaltungsgericht hielt sich bei der Verhandlung gestern jedoch nicht lange mit Formalien auf, sondern kam umgehend zum Kern des Problems: Haben Behinderte das Recht, öffentliche Gebäude zu benutzen, wenn ihr Fahrstuhl den Fluchtweg Nichtbehinderter behindert? Das Bezirksamt erklärte sich bereit, den Senat für Bau- und Wohnungswesen zu befragen. Das Gericht entschied sich in froher Erwartung eines positiven Behörden-Bescheides, mit dem Urteil zwei Monate zu warten. ana

(Ein ausführlicher Bericht folgt in der morgigen Ausgabe)