SPD-Front gegen Flüchtlingsrechte

■ Bundestagsfraktion will nur noch geringe Korrekturen am Bonner Gesetzentwurf

Bonn/Hannover (taz) — Nur noch geringe Korrekturen will die SPD- Bundestagsfraktion an dem gemeinsamen Gesetzentwurf zur „Beschleunigung“ der Asylverfahren durchsetzen, mit dem als „Konsequenz“ aus den ausländerfeindlichen Aktionen des vergangenen Jahres die Rechte von Flüchtlingen entscheidend eingeschränkt werden sollen. Bei nur elf Gegenstimmen und vier Enthaltungen beschloß die Fraktion am Dienstag abend, den im Bundesinnenministerium erarbeiteten Entwurf gemeinsam mit der CDU/CSU und der FDP einzubringen. Er soll lediglich um einen Entschließungsantrag ergänzt werden, der sämtliche ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für Asylsuchende beim Bund konzentriert sehen will. Nach dem Antrag soll der Bund abweichend von dem Entwurf des Bundesinnenministers bis zum Abschluß des Asylverfahrens gegenüber Flüchtlingen „für aufenthalts- und paßrechtliche Maßnahmen“ zuständig sein. Außerdem fordert die SPD, zur Errichtung von Sammellagern „freiwerdende Liegenschaften des Bundes“ den Ländern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Erst dadurch wird nach Ansicht der Bonner SPD die im Oktober beim Bundeskanzler getroffene Vereinbarung der Altparteien zur Verfahrensbeschleunigung „vollständig umgesetzt“.

Trotz der zahlreichen Verhandlungsrunden zwischen den Innenpolitikern der Altparteien und dem Bundesinnen- und Justizminister entspricht der jetzt von der Bonner SPD abgesegnete Entwurf im wesentlichen weiterhin der von Bundesinnenminister Seiters schon Ende November präsentierten Vorlage. Eine Reihe von Entschärfungen, die die SPD-Innenpolitiker noch in der letzten der Verhandlungsrunden am 24. Januar verlangt hatten, wollen diese jetzt nur noch in den Ausschußberatungen des Entwurfes ansprechen. So setzen sich die Sozialdemokraten mit Fraktionsbeschluß vom Dienstag etwa über die Bedenken hinweg, die sie bisher gegen die automatische Abschiebehaft geltend gemacht hatten, die der gemeinsame Entwurf im Falle einer Nichtanerkennung für jene Mehrzahl der Flüchtlinge vorsieht, die in die Bundesrepublik ohne gültiges Visum einreisen. Nicht einmal an ihrer Vorstellung, die Begründungsfrist bei Eilanträgen gegen Abschiebeverfügungen nicht auf eine, sondern nur nur auf zwei Wochen zu verkürzen, haben die Sozialdemokraten festgehalten. Auch die bis zuletzt von den Sozialdemokraten aufgestellte Forderung, dem vor allem die Verfahren verzögernden Zirndorfer Bundesamt für die Bearbeitung von Asylanträgen eine konkrete Frist zu setzen, enthält der jetzt von der SPD mitgetragene Entwurf nicht. Verkürzt werden im Gesetz nur die Fristen, in denen Flüchtlinge Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundesamtes einlegen können. ü.o.