15 Jahre für dreifachen Mord

■ Erst Haft, dann Therapie für Prostituiertenmörder

Der 28jährige Gerhard Sch. ist gestern vom Bremer Schwurgericht des dreifachen Mordes für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte den Holzmechaniker aus Bremen-Nord zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Anschließend ist seine Zwangseinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet. 10 Jahre seiner Strafe muß Sch. zunächst absitzen, bevor er therapiert wird. „Eine Therapie hat den Sinn, Herrn Sch. in die Gesellschaft zu integrieren“, erklärte der Vorsitzende Richter Kurt Kratsch. Der Sexualmediziner Reinhard Wille hatte vorgeschlagen, Sch. zunächst mit einer Therapie hafteinsichtig und -fähig zu machen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung, indem es das Motiv der Habgier in allen drei Mordfällen für gegeben ansah. „Er überlegte, wie er zu Geld kommen könnte, und hat dann seine Taten ausgeführt“, faßte Kratsch die Sichtweise des Gerichtes zusammen. Erwiesen sei, daß Sch. in den ersten beiden Fällen die Tatwaffe mitgebracht und vorher auf die notwendige Schärfe hin überprüft habe.

Das Gericht folgte in seiner Einschätzung dem Gutachten des Sexualmediziners Reinhard Wille insoweit, als es den Täter für schuldfähig hielt. Allerdings stellten die Richter wegen der „krankhaften Ich-Störung“ und „schwerer, sexueller Abartigkeit“ eine erhebliche Störung der Steuerungsfähigkeit fest, die sich strafmildernd niederschlug. „Wir haben auf die Höchststrafe für Mord, lebenslänglich, verzichtet, und für alle drei Taten je 12 Jahre Feiheitsstrafe angesetzt. das haben wir dann zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren zusammengezogen“, erklärte Richter Kratsch das Stafmaß.

Die Zwangseinweisung in eine Psychiatrie wurde unbefristet ausgesprochen. Kratsch wies darauf hin, daß die Gründe für eine Einweisung jedes Jahr vom Gericht überprüft würden. Sie sei notwendig, weil Sch.„auf absehbare Zeit gefährlich“ sei. „Wir gehen davon aus, daß vor dem 40. Lebensjahr keine Besserung eintritt.“ mad