13 Jahre Haft für Helbing verlangt

Im Prozeß gegen RAF-Aussteigerin das bisher höchste Strafmaß gegen eine DDR-Aussteigerin verlangt  ■ Aus Stuttgart Dietrich Willier

Monika Winter-Helbing ist schuldig, als Mittäterin an der Entführung und späteren Ermordung des ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer sowie der Ermordung von dessen vier Begleitern beteiligt gewesen zu sein. So jedenfalls resümierte der Karlsruher Bundesanwalt Hanspeter Bell gestern vormittag mit seinem Plädoyer vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht die gerade vierwöchige Verhandlung gegen die ehemalige RAF-Aussteigerin. Und zusammen mit dem Vorwurf der Beihilfe zu einem Bankraub scheinen dem Bundesanwalt da 13 Jahre Gefängnis durchaus angemessen. Es ist das bisher höchste Strafmaß, das gegen eine der DDR-AussteigerInnen gefordert wurde, den Kronzeugenbonus mit eingerechnet.

Dabei schien die kleine, schmale Frau, zumal nach den Zeugenaussagen ihrer ehemaligen Genossen und Genossinnen, das ehedem kleinste Licht der bundesdeutschen Terrorszene zu sein. In der Hierarchie der RAF, so jedenfalls hatte das ehemalige Mitglied Peter Jürgen Boock noch vor einer Woche beschrieben, sei Monika Helbing jemand gewesen, „die Dinge auszuführen hatte“, ohne daß das „Wieso und Weshalb“ mit ihr diskutiert wurde. Eine Befehlsempfängerin eben, „ein bißchen naiv, arg idealistisch und nicht abgebrüht genug“. Vor dem Anschlag auf den Arbeitgeberpräsidenten hatte sie dessen Fahrtroute ausgespäht, eine Wohnung angemietet. Doch dann war sie vor der Aktion, wegen Unfähigkeit, weggeschickt worden und erst vor ihrem Rückzug nach Paris noch einmal nach Köln beordert worden: zum Putzen einer Wohnung. Zur Zeit des Nürnberger Bankraubs im Frühjahr 1979 hatte Monika Helbing ihren Austritt aus der Terrortruppe bereits bekanntgegeben.

In diesem Prozeß aber, so hatte Bundesanwalt Bell sein Plädoyer eingeleitet, könne Vorstellungen wie die mancher Politiker von „der Zeit die viele Wunden heile“ oder von „Gras, das über eine Sache wachse“ nicht entsprochen werden. Sicher, es habe in der RAF aktive und passive Mitglieder gegeben, die Aktionen aber hätten allesamt gebilligt. Daß ihr der Schleyer-Plan eröffnet wurde und sie sich daran beteiligt habe, genüge für eine Verurteilung, so Bundesanwalt Bell. Die Anwältinnen von Frau Winter-Helbing sprachen sich für eine Maximalstrafe von fünf Jahren aus. In ihrem Schlußwort sagte die Angeklagte, sie sei froh, jetzt „die Verantwortung für die Vergangenheit“ übernehmen zu können.