Alte Heimat Todesstreifen

■ Berlin will die ehemaligen Eigentümer von Mauergrundstücken entschädigen/ Bonn dagegen nur die Zwangsausgesiedelten an der innerdeutschen Grenze

Berlin. Zwischen Bonn und Berlin wird es zu neuem Streit kommen. Diesmal um die Privatgrundstücke entlang des 155 Kilometer langen »Todesstreifens«. Die Besitzer wurden in den fünfziger und sechziger Jahren enteignet, weil die Grenzer bei der Verfolgung von Republikflüchtlingen ein freies Schußfeld brauchten. Da nunmehr der »Enteignungszweck hinfällig geworden sei«, sagte gestern der Staatssekretär der Berliner Justizverwaltung, Detlef Bormann, müßten die Mauergrundstücke wieder an ihre alten Eigentümer zurückgegeben werden beziehungsweise, müßte man diese wenigstens entschädigen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative wird von Justiz- sowie Finanzsenator vorbereitet. Die Bonner hingegen teilen diese Auffassung nicht. Aus dem Bundesjustizministerium hieß es gestern, daß man an eine Rückgabe der Areale nicht denke. Sie seien nach dem damaligen DDR- Verteidigungsgesetz enteignet und die Besitzer finanziell entschädigt worden. Sie würden deshalb nicht von den Regelungen des im Einigungsvertrag festgelegten Vermögensgesetzes zur Rückgabe oder Entschädigung betroffen sein. Eine Entschädigung, so hieß es gestern aus dem Hause von Justizminister Kinkel, sollen nur die Zwangsausgesiedelten erhalten, die aus politischen Gründen beim Bau der 1.400 Kilometer langen innerdeutschen Grenze ihre Häuser und Grundstücke verlassen mußten — also die, die das SED-Regime für unzuverlässig hielt, und nicht die, die der Todesarchitektur weichen mußten. Versprochen hatte dies Kinkel auf dem Kongreß der Zwangsausgesiedelten in Magdeburg. aku