Gauck-Behörde weist Kritik zurück

Berlin (taz) — Der Direktor der Gauck-Behörde, Hans-Jörg Geiger, hat gestern die Kritik des Bonner Schalck-Untersuchnugsausschusses zurückgewiesen. Mitglieder der parlamentarischen Untersuchungskommission hatten wiederholt die schleppende Herausgabe von Akten zum Komplex „Kommerzielle Koordinierung“ (KoKo) moniert. Unter anderem hatte der Obmann der CDU/ CSU-Fraktion, Hörster, damit gedroht, das parlamentarische Gremium könnte von seinem Recht auf Aktenbeschlagnahme Gebrauch machen oder die Gauck-Behörde in Karlsruhe verklagen. Direktor Geiger erklärte gestern in Berlin, die Stasiunterlagenbehörde hätte nach der entsprechend der Rechtslage erst Anfang diesen Jahres überhaupt Unterlagen an den Ausschuß übermitteln dürfen. Vorab sei dem Ausschuß aber ein zwei Ordner starkes Register der vorhandenen Unterlagen übersandt worden und die Akten bereits seit August in den Archiven vorrangig erfaßt worden. Der Bonner Ausschuß sei bevorzugt behandelt worden.

Problematisch sei für die Arbeit der Gauck-Behörde aber, daß sie einerseits die Rechte des Ausschusses respektiere und dessen Arbeit unterstützen wolle, anderesseits aber verpflichtet sei, den „überwiegenden schutzwürdigen Belange Dritter“ Rechnung zu tragen. Geiger erinnerte daran, daß die von Stasi angelegten Akten rechtsstaatlichen Prinzipien keinesdfalls entsprächen. Die Rechte des Ausschusses könnten daher nicht umstandlos auf den Nachlaß der Staatssicherheit übertragen werden. Die juristische Lage sei zudem kompliziert: Wenn etwa über den Schalck-Ausschuß Unterlagen mit schutzwürdigen Belanger Dritter an die Öffentlichkeit kämen, könnten Betroffene gegen die Gauck- Behörde wegen eines Verstoßes gegen ihre Persönlichkeitesrechte klagen. Bei den Unterlagen handelt es sich nach Aussagen des Direktors nicht um reine Geschäftsakten, sie seien „mit operativen Vorgängen durchsetzt“. Geiger strebt nun mit den Fachjuristen des Bundestages eine schnelle „einvernehmliche, juristisch exakte, Lösung“ an. wg