Kaserniert und rechtlos

■ Die Folgen des Gesetzentwurfes für die Flüchtlinge

Kaserniert und weitgehend rechtlos wünscht sich der gemeinsame Entwurf der Altparteien künftig den Flüchtling, der in der Bundesrepublik Schutz sucht. Vor allem soll der jetzt häufig erfolgreiche Rechtsweg gegen ablehnende Entscheidungen des Zirndorfer Bundesamtes eingeschränkt werden.

— Alle Flüchtlinge, die in der BRD Asyl suchen, sollen künftig zunächst in Sammellagern mit mehr als 500 Plätzen untergebracht werden. Der jetzt eingebrachte überarbeitete Gesetzentwurf verpflichtet die Länder zwar nicht mehr explizit zur Errichtung von Sammellagern dieser Größenordnung. Da der Bund aber nur in „Aufnahmeeinrichtungen mit mehr als 500 Plätzen“ zur Schaffung von Außenstellen des Zirndorfer Bundesamtes verpflichtet ist, macht er faktisch die großen Sammellager doch obligatorisch.

— Alle Asylsuchenden sollen künftig erkennungsdienstlich behandelt werden. Bei der Auswertung soll das Bundeskriminalamt Amtshilfe leisten.

— Der Entwurf verpflichtet Flüchtlinge, bis zu drei Monate in den Sammellagern zu bleiben. Derweil darf der Flüchtling das Lager nicht verlassen, sondern ist verpflichtet, „für Behörden und Gerichte erreichbar“ zu sein. Seine Bewegungsfreiheit außerhalb des Lagers kann auf den Bereich einer Gemeinde beschränkt werden.

— Fristen für die Rechtsmittel gegen eine Ablehnung durch das Bundesamt und gegen Abschiebungsverfügungen werden so sehr verkürzt, daß eine ordnungsgemäße Vertretung der Flüchtlinge durch Rechtsanwälte unmöglich wird. Wenn ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, sind etwa Eilanträge gegen Abschiebungsverfügungen innerhalb einer Woche — in der Praxis also ohne Akteneinsicht des Anwalts — zu stellen und zu begründen. Klagen gegen Ablehnungen des Bundesamtes sind ebenfalls binnen Wochenfrist zu erheben. Die Begründungsfrist beträgt hier einen Monat.

— Über Klagen gegen als offensichtlich unbegründet abgelehnte Anträge soll künftig immer ein Einzelrichter entscheiden. Weist dieser Einzelrichter die Klage ab, ist dessen Entscheidung unanfechtbar. Gibt er der Klage statt und erkennt den Asylbewerber damit an, kann das Bundesamt sehr wohl den Weg vor ein Oberverwaltungsgericht suchen.

— Der Einzelrichter kann direkt im Sammellager angesiedelt sein, da der Entwurf die Länder ermächtigt, „besondere Spruchkörper“ für Asylsachen zu bilden, deren Sitz sie frei bestimmen können.

— Für jene Mehrzahl der Flüchtlinge, die ohne gültiges Visum in die BRD eingereist sind, soll Abschiebehaft nach Ablehnung des Antrages obligatorisch werden. ü.o.