Keine Frau für Diepgen

■ CDU-Senatoren und Diepgens Senatskanzlei stoppen Wahl von Frauenvertreterinnen

Berlin. Dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) fehlt eine Frau. Diepgens Senatskanzlei habe im November die Wahl einer Frauenvertreterin für die Behörde stoppen lassen, obwohl diese Wahl nach dem Landesantidiskriminierungesetz (LADG) zwingend gewesen wäre, bemängelt die FDP-Abgeordnete Erika Schmid-Petry. In punkto Frauenförderung gehe er damit seinen Senatoren nicht mit gutem, sondern mit schlechtem Beispiel voran.

Laut LADG sollen die Frauenvertreterinnen Ansprechpartner für weibliche Behördenbeschäftigte sein und bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ein Mitwirkungsrecht haben. Doch Diepgen ist nicht der einzige, der das vom rot-grünen Senat erlassene Gesetz einstweilen ignoriert.

Neben ihm, so klagt frau in der Senatsfrauenverwaltung, hätten auch Schulsenator Jürgen Klemann, Bundessenator Peter Radunski und Finanzsenator Elmar Pieroth (alle CDU) die Wahl von Frauenvertreterinnen für ihre Verwaltungen blockiert. In den anderen Senatsverwaltungen dagegen sei es den weiblichen Beschäftigten nicht verwehrt worden, eine Vertreterin zu wählen.

Den Vorwurf der Frauenfeindlichkeit weist Diepgen freilich zurück. Er beruft sich auf »erhebliche rechtliche Bedenken«, die Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) erhoben habe. Im LADG sei das Wahlverfahren nicht eindeutig und klar geregelt, bestätigt Limbachs Sprecherin Jutta Burghart. Die Gerichte, so Burghart, hätten diese Zweifel inzwischen bestätigt.

In der Tat erhob das Verwaltungsgericht in einem Beschluß vom 10. Dezember gegen den entsprechenden Passus des LADG »erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken«. Anlaß der Entscheidung war ein Antrag, den eine Beschäftigte des Bezirksamtes Tiergarten gestellt hatte. Sie hatte sich als Frauenvertreterin beworben, war aber vom Wahlvorstand des Bezirkes nur als Kandidatin für das Stellvertreteramt zugelassen worden. Das Verwaltungsgericht wies ihren Antrag zurück. Begründung: Der Antragstellerin könne »kein Anspruch auf Beteiligung an einer rechtswidrigen Wahl zustehen«.

Frauensenatorin Christine Bergmann (SPD), die nach wie vor »sehr froh« ist, »daß wir das LADG überhaupt haben«, will das Gesetz nun nachbessern. Ein »Ergänzungsgesetz«, so Bergmann vor dem Frauenausschuß des Abgeordnetenhauses, sei auf dem Weg. Auch die bereits amtierenden Frauenvertreterinnen würden damit rechtlich abgesichert. Das würde dann auch für die Frauenvertreterin gelten, die im Haus der Justizsenatorin arbeitet. Ihr könnten die Bedenken der JuristInnen nichts anhaben, erklärt Sprecherin Jutta Burghart. Grund: Sie wurde schon vor Inkrafttreten des LADG gewählt. hmt