: Inder-Schmuggel nur ordnungswidrig
■ TÜV soll Inder-Container prüfen
„Die illegale Ausschleusung aus der Bundesrepublik ist strafrechtlich eigentlich gar nicht faßbar, da kommt höchstens eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ausländerrecht in Frage, und das reicht nicht zur Inhaftierung“, so beschreibt der Soltauer Kripochef Pophal die Beweislage gegen einen 49 Jahre alten Tatverdächtigen. Ermittlungsverfahren seien jetzt allerdings gegen vier überlebende Inder im Gange, die sich illegal in Deutschland aufhielten und jetzt Asyl beantragt haben.
„Das hat sich niemand in der Heide ausgedacht. Das ist von einer perfekt organisierten, überregional arbeitenden Gruppe vorbereitet worden“, erklärte Pophal. Die Kripo Soltau glaubt inzwischen, einem 49 Jahre alten gelernten Maurer und Hausmann aus Otter (Kreis Harburg) nachweisen zu können, daß er „auch mit dieser Sache in Verbindung zu bringen ist“. Der Mann war erst im Januar von den kanadischen Behörden in Halifax nach Deutschland abgeschoben worden, nachdem er mit einem dort inzwischen zu zweijähriger Haft verurteilten 28jährigen Landschaftsgärtner aus Bispingen (Kreis Soltau-Fallingbostel) wegen Menschenschmuggel aufgefallen war. Der 28jährige hatte zugegeben, 13 Sikhs in einen Wohnwagen gepfercht und an Bord eines polnischen Frachters von Bremerhaven nach Kanada geschmuggelt zu haben.
Die Soltauer Kriminalpolizei hat den TÜV Hannover eingeschaltet. Er soll die Überlebensbedingungen in dem gegen tropische Luftfeuchtigkeit gesicherten Container ermitteln, nur so lasse sich strafrechtlich der Vorwurf des versuchten Totschlags erheben. dpa
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