Rechnungshof soll Grundstücksgeschäft prüfen

■ Bündnis 90/Grüne monieren Ungereimtheiten bei dem Kauf des Geländes der Berliner Kupferraffinerie durch das Land Berlin

Berlin. Die Veräußerung des Geländes der Berliner Kupferraffinerie (BKR) im Jahre 1986 wird nun auch für das Land Berlin ein spätes Nachspiel haben. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne im Abgeordnetenhaus will das umstrittene Grundstücksgeschäft durch den Landesrechnungshof überprüfen lassen. Die Oppositionspolitiker sind auf einige Ungereimtheiten gestoßen. Die Umstände der Veräußerung des Geländes an der Flottenstraße haben bereits für die Geschäftsführung der Kupferraffinerie und den damaligen Reinickendorfer Bezirksstadtrat ein gerichtliches Nachspiel gehabt.

Wie der Grünen-Abgeordnete Bernd Köppl gestern erklärte, seien bei der von seiner Partei geforderten Überprüfung strafrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten nicht zu erkennen, doch solle geklärt werden, »inwieweit gegen MitarbeiterInnen des Landes Berlin beziehungsweise gegen die damals beteiligten Senatoren Regreßforderungen erhoben werden können«.

Diese Regreßforderungen können sich unter anderem auf den Betrag von 749.082,60 Mark beziehen. Diese Summe habe, so Köppl, der Makler Claus Stürmer kassiert, obgleich das Land Berlin normalerweise bei Grundstücksgeschäften auf Maklerdienste verzichte und auch in diesem Fall lange vor der Beauftragung Stürmers von der Verkaufsabsicht der Firma erfahren habe. In einem Untersuchungsbericht zu dem Grundstücksgeschäft stellte die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vor einem Monat fest, daß die Immobilienfirma das Grundstück lediglich öffentlich angeboten habe, »danach nicht mehr in die Verhandlungen eingeschaltet war, aber Anspruch auf eine Maklerprovision hatte«.

Die Kaufverhandlungen für das 98.811 Quadratmeter große Gelände, seien, so Köppl, von einer »extrem industriefreundlichen Haltung des Senats« geprägt gewesen. So lag der Grundstückspreis mit 18.774.470 Mark fünf Prozent unter dem Verkehrswert. Zudem wurden, laut Untersuchungsbericht, »die Preise für unbelastete Grundstücke zur Verhandlungsgrundlage gemacht«. Das Areal der BKR war jedoch in erheblichem Maße kontaminiert. Die Schätzungen der Sanierungskosten stiegen im Laufe der Zeit auf 15 Millionen. Der Anteil, den die Kupferraffinerie an diesen Kosten zu tragen hatte, blieb jedoch konstant bei einer Millionen Mark Kaufpreisminderung plus 3,25 Millionen Mark, die die Kupferraffinerie in Form einer Bürgschaft bereitstellen sollte. Diese Summe wurde nach Erkenntnissen der Grünen »in direkten Verhandlungen zwischen der BKR und Senator Dr. Rexrodt (FDP) persönlich vereinbart«. Der Vertrag habe zudem Zahlungsfristen vorgesehen, die dem Land Berlin 60.000 Mark Zinsverlust eingebracht haben. dr