Keine Revision im Hoyerswerda-Prozeß

Berlin/Bautzen (taz) — Das vergleichsweise milde Urteil von 18 Monaten auf Bewährung, das am Dienstag im Prozeß gegen die Anstifter des Pogroms von Hoyerswerda gesprochen wurde, bleibt bestehen. Reinhardt Schade, 32, der als Staatsanwalt aus dem Westen in Bautzen seine erste Anstellung gefunden hat, wird keine Revision einlegen, wie von der Staatsanwaltschaft Bautzen zu hören war. In der Verhandlung hatte Schade Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten für die drei Angeklagten gefordert, denn, so sagte er in seinem Plädoyer: „Es darf keine Selbstjustiz geben.“ Richter Jockers und Staatsanwalt Schade wollten mit dem Prozeß vom Dienstag, dem vorerst letzten in der Serie um die Ausschreitungen in Hoyerswerda, „die Rechtsordnung schützen“.

Wie schlampig die Justiz in Sachen Rechtsradikale in den neuen Bundesländern arbeitet, beweist auch einmal mehr die Staatsanwaltschaft Dresden. Dort wurde der Haftbefehl für Peter A., den Chef des Skins aus Hoyerswerda, erst am 14.12. 1991, gut drei Monate nach dem Pogrom ausgestellt. A. beteiligte sich an den Ausschreitungen im September mit besonderer Vehemenz. Das wußte auch die örtliche Polizei, die ihn persönlich, unter seinem Spitznamen Ahli, kennt. Bis Mitte Dezember lebte Ahli in Hoyerswerda. Seit er gesucht wird, ist er abgetaucht. Annette Rogalla