Engel bald fliegender Robert

■ „Lindenstraße“: Ist Rauschgifthandel in der Wohnung ein Grund zur Kündigung?

Muß Robert Engel ausziehen? Diese bange Frage stellen sich seit Wochen alle Lindenstraße-Gucker. Der Schuft, der Carsten Flöter ausnahm wie eine Weihnachtsgans, Valerie Zenker („Walze“) müdemachendes Kokain andrehte und Berta Nolte sitzenließ, hat moralisch verspielt. Schon sammeln die Lindenstraßenbewohner Unterschriften gegen den schwulen Freigeist mit der gräßlichen Frisur. Aber gibt unser bundesdeutsches Mietrecht einen Kündigungsgrund her? Die taz fragte nach.

Es sieht schlecht aus für Engel, sagt Reiner Wild vom Berliner Mieterverein. Handel mit Rauschgift, das stört den Hausfrieden, verstößt womöglich gegen die Hausordnung und ist deshalb ein Kündigungsgrund. Selbst die Anpflanzung des ungleich harmloseren Cannabis kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Linz ein Kündigungsgrund sein — um so mehr harte Drogen. Aussprechen muß die Kündigung allerdings der Vermieter selber und von sich aus: also der ewig erkältete Herr Hülsch. Die Mieter haben keine Möglichkeit, ihn dazu zu zwingen.

Wie aber steht es mit den Beweisen? Die Kriminalpolizei hat schließlich bei der letzten Hausdurchsuchung weder Heroin noch ähnliches gefunden. Nun, sagt Mieterberater Reiner Wild, kündige der Hülsch, könne Robert ja Widerspruch dagegen einlegen. Dann müsse Hülsch auf die Kündigung klagen. In diesem Prozeß könnten „Walze“ oder Frank Dressler zugunsten von Hülsch gegen Engel aussagen. Steht — wie zu erwarten — Aussage gegen Aussage, so ist Engel keineswegs aus dem Schneider, denn es handelt sich um einen Zivilprozeß. Der Richter wägt vielmehr ab, welche Seite glaubwürdiger ist. Unberührt davon ist ein eventueller, späterer Strafprozeß wegen Rauschgifthandels. Heißt es nun Abschied nehmen von dem Oberschurken? Und macht Vermieter Hülsch den ersten Schritt? Die taz bleibt am Ball. Eva Schweitzer