Dioxinbeseitigung im Mondanzug

Berlin (taz) — Dioxinhaltige Kieselrotschlacke, die nach wie vor als Belag auf Sport- und Schulsportplätzen in Nordrhein-Westfalen dient, darf auf anderen Grundstücken nicht ohne erhebliche Sicherheitsmaßnahmen zwischengelagert werden.

Der rote Belag, auf dem Schüler und Hobby-Leichtathleten ihre Runden ziehen, könne „nicht ohne entsprechende Abdeckung (Kunststoffdichtungsbahn) sowie besondere Behälter (zum Beispiel Big Bags)“ zwischengelagert werden, teilte jetzt der Regierungspräsident in Detmold der Bielefelder Stadtverwaltung mit.

Bei der Sammlung und beim Transport des Materials seien die Gefahrstoffverordnung zu berücksichtigen „und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen bezüglich Arbeits- und Immissionsschutz vorzusehen“, so der Regierungspräsident. Das heißt im Klartext, die Kieselrotschlacke muß zumindest naß gemacht werden, bevor sie verladen wird. Eigentlich sollte sie ja auch auf den Sportplätzen permanent naß sein, damit sie nicht staubt. Die Arbeiter müßten darüber hinaus vernünftig angezogen, nötigenfalls auch mit Atemschutzgerät ausgestattet werden. „Im Zweifelsfall bedeutet das ,Mondanzug‘“, so Bielefelds ehemaliger Umweltdezernent Uwe Lahl. Und auf den Transportlastern sollte das Teufelszeug nur abgedeckt von einem Ort zum anderen gebracht werden.

Die Stadt Bielefeld hatte eine Zwischenlagerung der hochgradig dioxinhaltigen Kupferschlacke so beantragt, wie es für Material üblich ist, auf dem Sportler, ohne Gesundheitsschäden fürchten zu müssen, spielen könnten. ten