JuristInnen blieben ruhig

■ Keine Ost-West-Konfrontation auf der Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer

Berlin. Offenbar keine rechte Lust auf Auseinandersetzung herrschte am Mittwoch auf der Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin. Dabei war das Thema durchaus brisant. Es ging in der Hauptsache um die Kriterien für die Neuzulassung von Diplom- JuristInnen aus dem Ostteil der Stadt. Nach den von der Kammer vorgestellten Regelungen sollen ehemalige DDR-RichterInnen und StaatsanwältInnen nicht neu aufgenommen werden, die an menschenrechtsverletzenden Urteilen beteiligt gewesen waren. Darin eingeschlossen sei die Beteiligung an Urteilen, die »über das übliche Strafmaß hinausgingen« oder in denen menschenverachtende Formulierungen auftauchten. Ebenso gelte dies für Personen, die eine besonders hohe Zahl von harten Urteilen gesprochen hätten.

Die bloße Mitarbeit bei der Stasi reiche hingegen nicht aus. Nur wer »gespitzelt und verraten hat«, werde nicht aufgenommen, sagte Bernhard Dombek, Präsident der Kammer. JuristInnen, die an hervorgehobenen Stellen in Partei und Staat gearbeitet haben, hätten bisher keine Rolle bei den Neubewerbungen gespielt, erklärte Dombek. Sie sollen dann nicht aufgenommen werden, wenn sie die Rechtsprechung kraft ihres Amtes oder ihrer Stellung beeinflußt haben. Eine Mitgliedschaft in der SED reiche allein noch nicht aus, erklärte Dombeck.

372 Anträge auf Neubaufnahme sind bisher aus dem Osten eingegangen. 136 wurden abgelehnt. 29 BewerberInnen riefen daraufhin den Ehrengerichtshof an. Bisher habe nur einer nachträglich Recht bekommen. sev