Datenschutzbeauftragte rügt das Vermögensamt

Berlin. Die Kritik an der Arbeit des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) wächst. Im Zusammenhang mit dem Skandal um die Weitergabe von Alteigentümeradressen an Makler hat sich gestern die stellvertretende Berliner Datenschutzbeauftragte Claudia Schmidt zu Wort gemeldet. »Der Datenschutzstandard in dem Amt entspricht nicht dem Standard, den man bei einer Finanzbehörde erwarten kann«, sagte Schmidt in einem Gespräch mit der taz. Dies ergebe sich aus ersten Untersuchungen von Technikern und Juristen, die die Datenschutzbehörde in den letzten drei Tagen in das AROV geschickt habe, um die dortige Datenverarbeitung zu kontrollieren. »In zwei bis drei Wochen werden wir konkrete Änderungsvorschläge machen«, kündigte die Datenschützerin an.

Bereits Ende letzten Jahres, so die Datenschutzbeauftragte weiter, habe sie Hinweise erhalten, wonach Makler auch in Liegenschaftsämtern des Ostteils »rechtswidrig« Einsicht in Grundbuchakten genommen hätten. Einen derartigen Verdacht, auf den ein Betroffener Ende letzten Jahres hingewiesen habe, habe die Datenschutzbehörde aber nicht erhärten können, da in den Liegenschaftsämtern nicht protokolliert worden sei, wer in die Akten Einsicht genommen hatte. In Zukunft müßten die Liegenschaftsämter Protokolle anlegen, sagte die Datenschützerin.

Sie will jetzt auch den Fall einer Datenweitergabe an die Central European Development Corporation Group (CEDC) »noch einmal aufrollen«, auf den die taz gestern hingewiesen hatte. Im vergangenen Jahr hatte das AROV, wie berichtet, mit Billigung von Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU) über 60 Adressen von Alteigentümern an die CEDC weitergegeben. Pieroth verteidigte sein Vorgehen in diesem Fall jetzt als »völlig korrekt«. Die CEDC habe sich für ein vom Senat befürwortetes Investitionsvorhaben am Checkpoint Charlie mit den Alteigentümern »in Verbindung« setzen müssen. Um diesen »für Berlin wichtigen Investor« zu unterstützen, habe man ihn mit den Daten versorgt.

Die Senatswirtschaftsverwaltung hatte Pieroth seinerzeit kritisiert. Man hätte Investor und Alteigentümer auch auf anderen Wegen zusammenbringen können, ohne die Daten aus der Hand zu geben. Der Finanzsenator wies die Vorwürfe zurück. »Diese korrekte Auskunftserteilung des AROV steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Maklerskandal«, erklärte er. hmt