Grobeckers Erbe?

■ Warum der Beirat keine Einsicht in die Verkaufsunterlagen fürs Deutsche Haus bekommt

Der Nikolaustag des Jahres 1991 wird womöglich als Schwarzer Freitag in die Bremer Geschichte eingehen. Fünf Tage bevor der neugewählte Senat zusammentrat, entschieden die Finanzdeputierten, daß das Deutsche Haus am Marktplatz für 2,3 Millionen Mark an die Nordwest-Vermögen verkauft werden soll. Die Deputierten entschieden allein, der zuständige Beirat Mitte wurde erst eine Woche später in Kenntnis gesetzt.

Das sorgte für böses Blut. Die neuen Entscheidungsrechte des Beirates seien mit Füßen getreten worden, wetterten die Stadtteil- Vertreter und forderten lückenlose Einsicht in die Akten über den Verkauf. Die Deputierten dagegen erboten sich lediglich, auf unverfängliche Fragen unverfänglich zu antworten. Generelles Akteneinsichtsrecht habe der Beirat nicht, basta.

Der Beirat will jetzt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Finanzverwaltung klagen. Derweil wird heftig darüber spekuliert, was die Geheimniskrämerei denn eigentlich soll.

Die neue Besitzerin des Objektes, die Nordwest- Vermögen, ist eine Tochtergesellschaft der Bremer Landesbank. Damaliger Aufsichtsratsvorsitzender der LB: Finanzsenator Claus Grobecker. Verkäufer des Objektes Deutsches Haus ist das Liegenschaftsamt, unterstellt dem Finanzsenator: Damals noch Claus Grobecker. Die Landesbank (Aufsichtsratsvorsitzender: Claus Grobecker) ist gleichzeitig auch daran interessiert, das Katharina-Parkhaus abzureißen und einen Geschäftskomplex mit 20.000 Quadratmetern Fläche für Büros und Verkaufsläden sowie 600 Parkplätzen in der Innenstadt zu bauen. Die Spekulation: Die Bremer Landesbank bindet sich mit dem Deutschen Haus aus Gefälligkeit einen unergiebigen Klotz ans Bein (Deutsches Haus), um dafür im Gegenzug freie Hand für die neue Innenpassage zu halten. Praktischerweise bliebe alles in einem Haus: Liegenschaftsamt (Grobecker) verkauft an Landesbank (Grobecker), damit die Landesbank (Grobecker) die Katharina bauen kann. Gibt es für dieses Kompensationsgeschäft Hinweise in den Akten?

Akteneinsicht könnte Klarheit schaffen, aber die Klage des Beirates wird einen langen Weg nehmen: Innensenator Friedrich van Nispen hat den Klageweg für verfassungswidrig erklärt und wird den Ortsamtsleiter Mitte, Hucky Heck, anweisen, den Klagenantrag des Beirates abzulehnen. Sollte der Beirat dann trotz Anweisung des Ortsamtsleiters auf seiner Klage beharren, muß der Senat über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. Bis dahin dürfte das Deutsche Haus aber fertig saniert sein, denn die Mühlen der Verwaltung mahlen bekanntlich langsam. Rosi Roland