Der Bürger begehrt...

In Berlin beschränken sich die politischen Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung weitgehend auf das traditionelle Kreuzchen alle vier Jahre. Als plebiszitäre Elemente gibt es neben der Möglichkeit, über einen Volksentscheid die Neuwahl des Abgeordnetenhauses herbeizuführen, nur das Bürgerbegehren auf Bezirksebene.

Mit einem Bürgerbegehren können Empfehlungen an die Bezirksverordnetenversammlung abgegeben, aber keine bindenden Beschlüsse gefaßt werden. Voraussetzung ist, daß es sich dabei um ein Thema »mit bezirklichem Anknüpfungspunkt« handelt. Um den freundlichen Appell an die Kommunalpolitiker auf den Weg zu bringen, müssen ihn zwei Prozent der Wahlberechtigten des Bezirks beantragen. Als erfolgreich gilt ein Bürgerbegehren, wenn es binnen vier Wochen von zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben wird.

Seit seiner Einführung im Jahr 1978 wurde das Bürgerbegehren nur selten genutzt. Diese Form der bezirklichen »Mitbestimmung« geht auf eine Idee des früheren Regierenden Bürgermeisters Klaus Schütz (SPD) zurück. Zuvor hatte er das Recht auf Volksbegehren mit Entscheidungskraft aus der Berliner Verfassung streichen lassen. mize