Welche Frauenbeauftragte ist die Richtige?

■ Frauenministerin Waltraud Schoppe stößt auf Widerstand bei Grünen und SPD

Die Frauenpolitikerinnen der Landtags-Grünen und der Landtags-SPD waren sich sehr schnell einig, und auch in ihren Fraktionen konnten sie sofort Mehrheiten für ihre Position finden: Ein Frauenbeauftragtengesetz, das nicht nur hauptberufliche Frauenbeauftragte vorsieht, sondern auch ehrenamtliche zuläßt, solle für Niedersachsen nicht in in Frage kommen. Allerdings ist es in Hannover keine Männeriege, gegen die die Frauenpolitikerinnen streiten müssen. Aus der Feder der grünen Frauenministerin Waltraud Schoppe stammt der Entwurf zu einem Gesetz für kommunale Frauenbeauftragte, der jetzt von rot-grün einhellig kritisiert wird.

Wie es die rot-grüne Koalitionsvereinbarung für Niedersachsen verlangt, sieht auch der Schoppe-Entwurf im Grundsatz für alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine hauptberufliche Frauenbeauftragte vor. Doch nach Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und ihrem Amtskollegen im Innenministerium, Gerhard Glogokski, hatte die Frauenministerin auf „Akzeptanz statt Konfrontation“ gesetzt und ein Bestimmungen für Ausnahmen von der Hauptberuflichkeit in ihren Entwurf aufgenommen.

Der Ersatz hauptberuflicher durch ehrenamtliche Frauenbeauftragte soll zwar die Kommunalaufsicht genehmigen müssen. Doch die fällt in die Zuständigkeit des Innenministers, der den Kommunen ohnehin weitere Kosten durch Frauenbeauftragte ersparen möchte.

Die stellvertretende Vorsiztende der SPD-Landtagsfraktion, Irmela Hammelstein, hält daher den Schoppe-Entwurf für „frauenpolitisch widersinnig“, da er unbezahlte Tätigkeit an einer Stelle vorsehe, „wo Gleichberechtigung vorangetrieben werden soll“. Und für die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Andrae Hoops, sind „ehrenamtliche Frauenbeauftragte schlicht ein Widerspruch in sich“.

Das Frauenministerium macht für die Ausnahmeregelung seines Entwurfes verfassungsrechtliche Gründe geltend. „Unser Gesetzentwurf legt die Aufgaben der Frauenbeauftragten klar fest und würde deshalb als unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.“

Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es nach dem Entwurf „bei allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau haben“.

Die Frauenbeauftragten sollen in Niedersachsen das Recht bekommen, eigene frauenpolitische Vorhaben und Maßnahmen etwa die Arbeitsbedingung in der Verwaltung zu initieren, von sich aus bestimmte Punkte auf die Tagesordnung der kommunalen Räte zu setzen, und sie sollen auch das Recht haben, Einsicht in die Akten der Gemeindeverwaltung zu nehmen.

Die genaue Definition der Aufgaben der Frauenbeauftragten hätten die kommunalen Spitzenverbände nur akzeptiert, so sagt die Sprecherin des Frauenministerium, weil der Gesetzentwurf für kleinere Gemeinden mit knapp über 10.000 Einwohnern eben jetzt auch ehrenamtliche Frauenbeauftragte zulasse. Bei den Gesprächen mit dem Frauenministerium hätten die Verbände schon mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gedroht.

Einer Klage der niedersächsischen Kommunen vor dem Bundesverfassungsgericht sieht Andrea Hoops optimistisch entgegen: „Auch die Karlsruher Richter werden die Zeichen der Zeit erkennen und dann in unserem Sinne entscheiden“, sagt sie. Von dem Vorschlag des Frauenministerium, das ganze Gesetz nun gleich in zwei Versionen, einer aus dem Ministerium und einer aus den Koalitonsfraktionen, in den Landatag einzubringen, hält die frauenpolitische Sprecherin der Grünen nichts. „Vor den Landtag“, so sagt sie, „soll nur eine Fassung kommen und zwar die richtige, nämlich unsere.“ Jürgen Voges