SPD bewegt sich bei Asylgrundrecht

Bonn (taz) — Ein gespaltenes Echo bei den Regierungsparteien hat die stellvertretende SPD-Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin mit ihrem Vorschlag ausgelöst, nach einer europäischen Harmonisierung des Flüchtlings- und Asylrechts den Grundgesetzartikel 16 zu ändern. Während Burkhard Hirsch (FDP) in der Tendenz zustimmte, sah Johannes Gerster, stellvertretender Unions-Fraktionsvorsitzender, nur „rein deklamatorische Formulierungen“. Immerhin „neu und gut“, fand Gerster, daß auch die SPD über eine Grundrechtsänderung nachdenkt.

Herta Däubler-Gmelin hatte gegenüber der 'Frankfurter Rundschau‘ ihre Äußerungen präzisiert, daß sich die SPD einer Grundgesetzänderung nicht verweigern würde, wenn der europäische Einigungsprozeß das erfordern würde. „Ins Unreine gesprochen“, stellte sie als mögliche Ergänzung von Artikel 16 vor: „Die Bundesrepublik anerkennt die Entscheidung anderer Staaten, wenn das Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung auf der Grundlage gemeinsamer Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention erfolgt und diese Anwendung dem Standard des Artikels 16 Grundgesetz entspricht.“ Voraussetzung für eine Zustimmung der SPD zu einer Änderung von Artikel 16 wäre demnach eine europäische Vereinheitlichung auf dem Niveau des deutschen Asylrechts, das die individuelle Prüfung jedes einzelnen Asylantrags garantiert. Anders verfährt die Unionsfraktion, die im Februar einen Antrag zur Grundgesetzänderung eingebracht hat und mit der Ratifizierung des Schengener Abkommens verknüpft. Diese Vereinbarung zwischen acht europäischen Ländern sieht unter anderem eine gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen vor. Die Union will an den Asylartikel anfügen: „Asylrecht genießt nicht, wer aus einem Staat einreist, in dem er nicht der Gefahr ausgesetzt ist, politisch verfolgt oder in einen Staat abgeschoben zu werden, in dem ihm politische Verfolgung droht.“ Die FDP hält die Ratifizierung von Schengen ohne Grundgesetzänderung für möglich.