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Bundeswehr verfassungsbrüchig

■ Rechtsgutachten: Hilfe beim britischen Golfkriegs-Umschlag war unzulässig

Die Absicherung des britischen Munitionsumschlags während des Golfkrieges im Emder Hafen durch Enheiten der Bundeswehr war verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des niedersächsischen Landtags jetzt nach über einjähriger Prüfung.

Die Niedersachsen-Grünen fühlen sich durch das jetzt vorgelegte Gutachten voll bestätigt. Sie hatten die Aktivitäten der Bundeswehr am landeseigenen Emder Hafen während des Golfkrieges scharf kritisiert und deren verfassungsmäßigkeit angezweifelt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Gansäuer hatte damals von einer „Hetzkampagne der Grünen gegen die Alliieren am Golf“ gesprochen.

Während des Krieges hatte die Bundeswehr die Sicherungsmaßnahmen für den Waffenumschlag übernommen und den Hafen und angrenzende Bereiche für den zivilen Verkehr gesperrt. „Der Bund hat seine Sonderpolizeikompetenz für die Bundeswehr verfassungswidrig angewandt“, fühlte sich gestern der Grüne Landtagsabgeordete Kalle Puls- Janssen durch das Gutachten bestätigt. Die Sicherungsmaßnahmen hätten durch die niedersächsischen Behörden durchgeführt werden müssen. Der Zweifel der Grünen geht indessen noch weiter.Es würden regelmäßig militärische Sperrbereiche errichtet und Teile des Hafens damit der Kontrolle der Landesbehörden entzogen. Puls-Janssen: „Wir haben grundsätzliche Zweifel, ob bei den häufigen Munitionsumschlägen im Emder Hafen die sicherheitstechnischen Bestimmungen eingehalten werden.“ J.G.

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