Fall Just: Justizminister wackelt

■ CDU erhebt schwere Vorwürfe gegen Brandenburgs Justizminister Bräutigam

Berlin/Potsdam (taz) — Gegen schwere Vorwürfe der Brandenburger CDU-Landtagsfraktion wehrte sich Justizminister Hans Otto Bräutigam gestern Mittag in Potsdam. In einer eilig einberufenen Pressekonferenz wies er die Anschuldigung zurück, er habe den in der vergangenen Woche zurückgetretenen SPD-Abgeordneten Gustav Just fast zwei Jahre lang gedeckt. Gustav Just hatte seine Mandate als Alterspräsident und Abgeordneter niedergelegt, nachdem er seine Beteiligung an der Erschießung von sechs Juden im Zweiten Weltkrieg zugegeben hatte. Er habe den Befehl nicht verweigern können.

Minister Bräutigam erklärte noch einmal, er sei juristisch korrekt vorgegangen, als er annahm, Just habe nur eine inzwischen verjährte „Beihilfe“ geleistet. Der Leiter des Ministerbüros, Manfred Johnen, sagte dazu, der Fall sei zuerst einmal nach „juristischen und nicht nach moralischen Kriterien“ geprüft worden. Sein Amt wolle in dem neuen Ermittlungsverfahren nun „jedem erdenklichen Hinweis“, zum Beispiel auch aus der Jüdischen Gemeinde, nachgehen. Die CDU hatte Bräutigam zuvor bezichtigt, er habe zahlreiche „mit bloßer Inkompetenz nicht zu erklärende Fehler“ begangen. Es sei durchaus möglich gewesen, das angebliche „Verfahrenshindernis Immunität“ des Abgeordneten Just schon 1990 aufzuheben. Außerdem hätte Bräutigam ein Rechtshilfeersuchen an die GUS richten können, statt sich auf einen alten ablehnenden Bescheid aus DDR-Zeiten zu stützen.

Bräutigam verschweige, daß dieser Schritt ihm von Bundesjustizminister Kinkel empfohlen worden sei. Wenn der Minister außerdem weiter behaupte, Justs Kriegstagebuch enthalte „keine Anhaltspunkte für einen Täterwillen“, sei das falsch. Es fänden sich in den Akten „deutliche Hinweise einer Identifikation mit der nationalsozialistischen Herrenmenschentheorie“. Entsprechende Unterlagen seien „wahrscheinlich“ in den Stasi-Akten der Stadt Frankfurt/ Oder abgelegt. Pressesprecher Roloff forderte noch einmal den Rücktritt Bräutigams. hei