»Neue Spitzel braucht das Land«

■ Parlamentsausschüsse billigten ASOG-Entwurf/ CDU: »Modernstes Polizeigesetz Deutschlands« Datenschutzbeauftragter weiterhin unzufrieden/ Kein Straftatenkatalog für verdeckte Ermittler

Berlin. Der Weg für die Verabschiedung des umstrittenen neuen Polizeigesetzes ist frei. Mit den Stimmen von CDU und SPD billigten gestern der Rechts- und der Innenausschuß in einer gemeinsamen Sitzung den Entwurf des neu gefaßten Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Die Abgeordneten nahmen auch die Änderungen in das Gesetz auf, die die Fraktionsvorsitzenden Klaus Landowsky (CDU) und Ditmar Staffelt (SPD) am letzten Dienstag vereinbart hatten. CDU und SPD wollen die Novelle am Donnerstag im Abgeordnetenhaus endgültig beschließen.

Die Abgeordneten der Opposition hatten zuvor, wie schon am letzten Mittwoch, die Beratungen verlassen, um gegen den »Schweinsgalopp« zu protestieren, in dem ihrer Ansicht nach das Gesetz beraten wurde. Mitglieder des Neuen Forums entrollten vor den Abgeordneten ein Transparent mit der Aufschrift »Neue Spitzel braucht das Land«. Das ASOG sei ein »Vorbeugegesetz für kommende soziale Unruhen«, kritisierte der Forum-Abgeordnete Reinhard Schult. Proteste der CDU handelte er sich ein, als er erklärte, die Novelle habe den »Charakter von Gesetzen, die ich in 40 Jahren DDR kennengelernt habe«. Der CDU-Abgeordnete Andreas Gram verteidigte den Entwurf als »modernstes Polizeigesetz« Deutschlands. Hans-Georg Lorenz (SPD) wies den Verdacht der Opposition zurück, der kommende Kommunalwahlkampf sei das Motiv für die rasche Verabschiedung des Gesetzes.

Lorenz bekannte, er hätte auf die von Landowsky und Staffelt beschlossene Entschärfung einiger Punkte des Gesetzes »gut verzichten« können. Dem Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka gingen die Änderungen hingegen nicht weit genug. Das Gesetz sei zwar nicht verfassungswidrig, sagte Garstka vor dem Ausschuß. Dennoch seien »Prinzipien des Datenschutzes nicht in dem Maß berücksichtigt worden, wie es angemessen wäre«. Als »Hauptgefährdung für die Zukunft« sah er die ASOG-Regelung an, wonach die Polizei auch unverdächtige, sogenannte »andere Personen« mit verdeckten technischen Mitteln ins Visier nehmen darf.

Ebenfalls entgegen seinem Votum, so Garstka, dürfe die Polizei durch Observation oder Abhören gewonnene personenbezogene Daten an andere staatliche Stellen weitergeben. Auch die Rasterfahndung wäre verzichtbar gewesen. »Wünschenswert« hätte es Garstka außerdem gefunden, wenn das Parlament als Voraussetzung für den Einsatz Verdeckter Ermittler einen Straftatenkatalog formuliert hätte. Dem Vernehmen nach hatte sich SPD-Fraktionschef Staffelt diese Forderung ebenfalls zu eigen gemacht, war mit ihr jedoch an seinem CDU-Kollegen Landowsky gescheitert. hmt