„Stütze für Studenten“

■ Urteil des Bundessozialgerichts über Arbeitslosengeld

Kassel (ap) — Studenten können auch während ihrer Hochschulausbildung Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn sie dem Arbeitsmarkt ausreichend zur Verfügung stehen und vor Beginn des Studiums eine Anwartschaft erworben haben. Das entschied gestern das Bundessozialgericht in Kassel. Das Bundessozialgericht mußte die Klage einer Studentin aus Hamburg entscheiden, der das Arbeitsamt Arbeitslosengeld verweigert hat, weil die Studienverpflichtungen der Frau 16 Stunden in der Woche betragen. Dazu kommen noch die erforderlichen Vor- und Nacharbeiten, die nach Meinung des Behörde zu einer Belastung von sechzehn Stunden in der Woche führen, so daß die Studentin nach Ansicht der Arbeitsverwaltung höchstens weitere 16 Stunden für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das Arbeitsamt ging von einer Höchstbelastung von 48 Stunden aus. Für eine solche Obergrenze gibt es nach Auffassung des Kasseler Bundessozialgerichts bei Studenten keine Rechtsgrundlage.

(Aktenzeichen: Bundessozialgericht 7 RAr 128/90).