■ POST: Nur maschinenlesbare Briefe transportiert
Bonn (dpa) — Ab 1. April muß die Geschäftspost in Deutschland maschinenlesbar sein. Die Post will grundsätzlich nur noch maschinenlesbare Standardbriefe befördern, hieß es gestern in Bonn. Danach muß der Empfängername über der Straßen- oder Postfachbezeichnung stehen. Die Postleitzahl, der Bestimmungsort und das Zustellpostamt folgen in der untersten Zeile. Rechts neben und unterhalb der Anschrift darf nichts mehr unterstrichen werden. Privatbriefe und Karten werden nach Angaben der Post auch weiterhin so schnell wie möglich zugestellt, wenn sie nicht nach diesen Vorschriften beschriftet sind.
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