Hohe Haftstrafe für Ex-Krupp-Chef

Wegen Untreue wurde Alfons Gödde gestern zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt/ Der einstige Topsanierer der Krupp Stahl AG hatte sich um Millionen bereichert/ Verteidigung hatte Freispruch gefordert  ■ Aus Bochum Walter Jakobs

Einst war er der Boß von 40.000 Stahlkochern. Gestern verurteilte die 13. Strafkammer des Bochumer Landgerichts Dr. Alfons Gödde, von 1980 bis Juni 1986 Vorstandsvorsitzender der Krupp Stahl AG, zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Mit dem Urteil blieb das Gericht, das Gödde der Untreue für schuldig befand, nur ein Jahr hinter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft zurück. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Gödde selbst fühlt sich als Opfer eines großen Komplotts des einstigen Krupp-Chefs Scheider. „Ohne meine Arbeit“, so Gödde in seinem Schlußwort, „gäbe es heute keine Krupp Stahl AG mehr. Ich habe diese Gesellschaft saniert.“ Nie habe er versucht, „diesen Laden zu schädigen“. 188 Verhandlungstage blieb Gödde dieser Argumentationslinie treu. Selbst die frühen Teilgeständnisse seiner beiden Mitangeklagten Helmut Berndt und Willi Resch vermochten den früheren Stahl-Boß nicht umzustimmen. Auch die etwa 2,9 Millionen Mark, die von einem Krupp-Geschäftspartner auf drei von Gödde in der Schweiz eingerichtete Nummernkonten eingezahlt wurden, will er nur im Sinne der Firma eingesetzt haben. Ein Chrom-Lieferant aus Südafrika hatte die von Gödde geforderten Rabatte auf die Schweizer Konten überwiesen. Als die Staatsanwälte in den Banken auftauchten, waren die Konten allesamt leergeräumt. Gödde will davon etwa einen EG-Beamten mit über einer Million Mark ausgestattet haben, um eine Bußgeldzahlung der EG gegen Krupp Stahl zu verhindern. Diese Erklärung wertete das Gericht gestern als „reine Schutzbehauptung“.

Der größte Schaden entstand für Krupp nach den Feststellungen des Gerichts durch die Zusammenarbeit mit dem maroden Recycling-Unternehmen Rheinform GmbH in Wetter. Rund elf Millionen Mark hat die Krupp AG hier verloren, weil Gödde dem Unternehmen, mit dem er über Strohmänner insgeheim verbunden war, Superkonditionen beim Geschäft mit Abfallprodukten aus der Stahlproduktion einräumte.

In einem Zivilverfahren hat das Oberlandesgericht Hamm inzwischen einen Schadensersatzanspruch der Krupp Stahl AG gegen Gödde in zweistelliger Millionenhöhe anerkannt. Gegen das Hammer Urteil legte Gödde ebenso Revision ein wie gegen das gestrige Strafurteil.

In seinem Plädoyer hatte Verteidiger Sieg das Urteil schon vorab als „Makulatur“ bezeichnet und die Fortsetzung der Haft für seinen Mandanten als „Folter mit anderen Mitteln“ gegeißelt. Die Geständnisse der Mitangeklagten Resch und Berndt, die schon im vergangenen Jahr zu zwei und fünf Jahren Haft verurteilt worden waren, seien mit Falschanschuldigungen gegen Gödde erkauft worden.