Heckelmann klagt Osman raus

■ Beschwerde der Ausländerbehörde hatte Erfolg/ Journalist muß ausreisen

Berlin. Empört bis verständnislos reagierten gestern die Ausländerbeauftragte sowie die ausländerpolitischen Sprecher von SPD und Bündnis 90/ Grüne auf die drohende Abschiebung des ägyptischen Journalisten Mohamed Osman. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hatte vorgestern einer Beschwerde des Landes Berlin recht gegeben und Osmans Antrag, die drohende Abschiebung vorläufig auszusetzen, abgewiesen. Mit diesem Beschluß widersprach das Gericht dem Verwaltungsgericht, das dem Journalisten vorläufigen Rechtsschutz gewährt hatte. Dem 51jährigen Journalisten und Doktor der Philosophie, der seit 1974 in Berlin lebt und hier promovierte, wurde eine weitere Aufenthaltserlaubnis als Journalist im vergangenen Jahr von der Ausländerbehörde untersagt. Als Begründung führte Innensenator Dieter Heckelmann (CDU-nah) aus, an Osmans journalistischer Tätigkeit bestehe kein öffentliches Interesse. Osman hat in den vergangenen Jahren sowohl Artikel als auch Hörspiele und Bücher über die arabische Welt für deutsches Publikum verfaßt. Mehrmals reiste er als freier Journalist in Krisen- und Hungergebiete.

In Briefen und Stellungnahmen hatten sich damals Kultursenator Ulrich Roloff-Momin, Ausländerbeauftragte Barbara John, die IG-Medien sowie diverse Verlage und Funkhäuser für einen Verbleib des Journalisten in der Bundesrepublik eingesetzt. In einem Brief an Roloff- Momin verwies Heckelmann daraufhin auf »formale Unkorrektheiten« Osmans bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und beharrte auf der Ausreise.

»Berlin braucht solche Menschen«, bekräftigte gestern der Pressesprecher der Kulturverwaltung, Rainer Klemke, die Haltung seiner Behörde. Die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis sei »schlimm«, so Klemke. Die Möglichkeiten seiner Verwaltung, einen »Gnadenakt des Innensenators zu erreichen«, seien allerdings ausgeschöpft.

»Aus allen Wolken gefallen« sei auch Eckhardt Barthel, ausländerpolitischer Sprecher der SPD, als er von dem Beschluß gehört habe, sagte er zur taz. Ein offensichtlicheres öffentliches Interesse als im Fall Osman sei kaum denkbar. Von »schierer Rechthaberei« des Innensenators sprach Wolfgang Wieland, ausländerpolitischer Sprecher von Bündnis 90/ Grüne. »Die dogmatische und unflexible Haltung läßt für die Zukunft Schlimmes befürchten.«

Als »völlig unverständlich« bezeichnete auch Rainer Oxfort, Landesbezirksvorstand der IG Medien, die »Sturheit der Ausländerbehörde«. Das öffentliche Interesse an einem Verbleib des engagierten Journalisten erkläre sich schon allein aus den zahlreichen Stellungnahmen. Barbara John bedauerte gegenüber der taz, daß Innensenator Heckelmann sich nicht zu einer »humanitären Lösung hat durchringen können, wenn er schon das öffentliche Interesse nicht sieht.« Einen 52jährigen, der sämtliche Kontakte in seiner Heimat abgebrochen habe, dorthin zurückzuschicken, sei »unzumutbar«. Sie kündigte an, erneut mit Heckelmann ins Gespräch einzusteigen. Osmans Rechtsanwalt Peter Meyer erwägt nun, auf den Beschluß des OVG mit einer Verfassungsbeschwerde zu reagieren. Jeannette Goddar