Bundesrat lehnt Bankengesetz ab

■ Das Gesetzeswerk wandert erst einmal in den Vermittlungsausschuß/ SPD-regierte Länder wollen Zentralbankstraffung nicht mittragen/ Bundesländer begehren künftig Anteil am Bundesbankgewinn

Bonn (dpa/taz) — Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat soll nun Klarheit im Bund- Länder-Streit um die Straffung der Bundesbank mit der Zusammenlegung von Landeszentralbanken (LZB) bringen. Der Bundesrat verlangte gestern die Anrufung dieses 32köpfigen Gremiums, das am 5. Mai unter Leitung des nordrhein- westfälischen Ministerpräsidenten Johannes Rau (SPD) zusammentreten wird. Nach den Vorberatungen gilt es nach Angaben aus Bund-Länder-Kreisen jedoch als sicher, daß sich die Bundesregierung mit ihrer Forderung durchsetzen wird, die jetzigen elf LZBs auf neun zu verringern. So sollen unter Einbeziehung der neuen Länder — zum Teil durch Fusionen — etwa gleichgroße Hauptverwaltungsbereiche der Bundesbank geschaffen werden.

Dagegen hält der Bundesrat mit der Mehrheit der SPD-Länderregierungen an dem Prinzip „ein Land, eine LZB“ fest, was zu einer Ausweitung der Bundesbank auf 16 Zweigstellen führen würde. Der Widerstand aus den Ländern hatte sich bereits bei der Vorlage des Gesetzes gerührt, gab es in den LZBs doch hochdotierte Pöstchen, die gerne mit Altpolitikern besetzt werden. Die Länder haben aber auch deutlich gemacht, daß durch freiwillige Regelungen durchaus auch eine LZB für mehrere Länder zuständig sein könne. Sie stellten mehrheitlich fest, daß die jetzige Änderung des Bundesbankgesetzes „zustimmungspflichtig“ ist. Der Bonner Finanzstaatssekretär Joachim Grünewald widersprach dieser Auffassung unter Hinweis auf die Verfassungsrechtsprechung. Er stellte klar, daß die Koalition keine wesentlichen Abstriche am Entwurf zulassen will. Bei deren Mehrheit von 17 Stimmen im Vermittlungsausschuß könnte ihr Vermittlungsvorschlag nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat überstimmt werden, der nach dem 5. Mai frühestens wieder am 15. Mai zusammenkommt. Eine solche Mehrheit wird jedoch nach den Vorbesprechungen nicht erwartet.

Belastet wird der Bund-Länder- Streit durch eine neue Forderung der SPD-Länder: So verlangten die Finanzminister von Rheinland-Pfalz und Brandenburg, Edgar Meister und Klaus-Dieter Kühbacher (beide SPD), bereits ab 1993 eine Beteiligung der Länder am Bundesbankgewinn. Dieser war erst am Vortag aus der Bundesbankbilanz von 1991 dem Bund in Höhe von 14,5 Milliarden Mark zugewiesen worden. Sieben Milliarden Mark fließen davon in den diesjährigen Bundeshaushalt, der Rest wird zur Verringerung der Altschulden des Bundes, also zur Abflachung des Schuldenberges von über einer Billionen Mark, verwandt. Bis zu fünf Milliarden will Kühbacher dem Bund als Verlustausgleich zugestehen. Grünewald erklärte dagegen, diese Frage liege im Vermittlungsverfahren „außerhalb jeder Verhandlungsmöglichkeit“.

Auch die CDU-regierten Länder Thüringen und Sachsen riefen den Vermittlungsausschuß an. Sie wollen nur gleichgewichtig bei der Gebietsabgrenzung für die LZB und bei der Bestellung der LZB-Vorstände mitwirken. Thüringen etwa sei bei der Zusammenlegung mit Hessen erst gar nicht gefragt worden.

Der Koalitionsbeschluß sieht auch eine Verringerung der Zahl der Direktoriumsmitglieder als engerem Führungskreis der Bundesbank von zehn auf acht vor. Zusammen mit den geplanten neun LZB-Chefs wird der Zentralbankrat, in dem die wichtigen geldpolitischen Entscheidungen fallen, damit 17 Mitglieder umfassen. es